Betreff
Bebauungsplan Nr. 3 "Effelder Waldsee" und 54. Änderung des Flächennutzungsplanes; hier: Ergebnis der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung und Beschluss zur Durchführung der Behörden (§4 Abs. 2 BauGB) und Bürgerbeteiligung (§3 Abs. 1 BauGB)
Vorlage
BV/FB4/039/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

a)            Mit Hinweis auf die beigefügten Auflistungen (Anlagen 1 und 2 –die ausdrücklich Bestandteil dieser Beschlussvorlage sind-) als Ergebnis der vorgebrachten Anregungen und Bedenken im Rahmen der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung wird den aufgelisteten Beschlussvorschlägen der Verwaltung zugestimmt.

 

b)            Mit dem Abstimmungsergebnis über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken im Rahmen der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung ist die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 


Sachverhalt:

Am 28. Februar 2013 wurde vom Stadtrat beschlossen, für einen Teilbereich am Effelder Waldsee in der Ortschaft Effeld einen Bebauungsplan gemäß § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Allgemeines Ziel des Bebauungsplanes ist die Weiterentwicklung der Flächen für die Zwecke Tourismus, Freizeit, Naherholung und Sport. Damit wurden gleichzeitig auch die bestandsgeschützten Bereiche „Campingplatz“ und „Badebetrieb“ einbezogen.

 

Nach vermehrten Abstimmungsgesprächen mit unterschiedlichen Fachbehörden wurde ein städtebaulicher Vorentwurf erstellt, der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Zeitraum vom 13. Mai bis 14. Juni 2013 im Rathaus der Stadt Wassenberg eingesehen werden konnte. Ferner fand am 11. Juni 2013 im Bürgerhaus Effeld eine ergänzende Bürger-informationsveranstaltung statt.

 

In den Stellungnahmen der Bürgerschaft findet eine intensive Auseinandersetzung mit der vorgelegten Planung statt. Grundsätzlich geht es bei allen Stellungnahmen inhaltlich um gleiche bzw. ähnliche Themenkomplexe, so dass im Rahmen der Bewertung und Prüfung nicht auf jede einzelne Stellungnahme explizit eingegangen werden muss und somit themengebündelt Stellung genommen wird. Die in Ablichtung beigefügten 17 schriftlichen Stellungnahmen (Anlage 3) aus dem Ergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sind in Ablichtung dieser Vorlage beigefügt, jedoch geschwärzt um die persönlichen Daten aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Dennoch wird für jeden Entscheidungsträger mit dieser Vorgehensweise die Möglichkeit eingeräumt, alle Schriftsätze in vollem Umfang zu erhalten.

 

Parallel zum Verfahren der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte mit Schreiben vom 06. Mai 2013 die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. Von den 39 angeschriebenen Behörden wurden fristgerecht 19 Stellungnahmen vorgelegt; diese sind ebenfalls in Ablichtung (Anlage 4) beigefügt.

 

Die Abwägung aller Belange aus den v.g. Verfahren der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung wurden in der tabellarisch beigefügten Auflistung (Anlagen 1 und 2) aufgenommen und sind abschließend mit einem Beschlussvorschlag der Verwaltung ausgestattet.

 

Sobald auf der Grundlage des Ausschussbeschlusses in Verbindung mit den anschließend zu erstellenden Gutachten hinsichtlich Verkehrs- und Immissionsbelangen diese Angaben vorliegen, wird die Verwaltung auf der Grundlage des Beschlussvorschlages zu b) die weitergehende Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchführen.

 

Mit dem Ergebnis der Behördenbeteiligung unter Berücksichtigung der ergänzenden Gutachten erfolgt dann eine Beratung im Planungs- und Umweltausschuss.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto