Beschlussvorschlag:
Der 2. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wassenberg wird wie folgt zugestimmt:
§ 26 Abs. 4, 3.
Unterabsatz – Niederschrift –
Die Niederschrift wird grundsätzlich im Ratsinfosystem der Stadt Wassenberg eingestellt. Über die Einstellung wird per E-Mail informiert.
Auf Wunsch ist für die Mitglieder des Rates, den dem Rat nicht angehörenden Ortsvorstehern und den Kreistagsmitgliedern der Stadt die Niederschrift auch in Papierform erhältlich.
§ 26 Abs. 5: Ersatzlos gestrichen.
Sachverhalt:
In der Ratssitzung am 02.05.2013 wurde die Verwaltung beauftragt, abzufragen, welche Stadtverordneten und sachkundigen Bürger die Niederschriften zukünftig in digitaler Form erhalten wollen.
Das Ergebnis der Abfrage sowie die Formulierung der 2. Änderung der Geschäftsordnung sollte erneut in der nächsten Haupt- und Finanzausschusssitzung zur Tagesordnung gestellt werden.
Die Abfrage ergab folgendes Ergebnis:
Fraktion |
Mitglieder |
Ja |
Nein |
CDU |
62 |
Liste
liegt noch nicht vor. |
|
SPD |
39 |
Liste
liegt nicht vollständig vor. |
|
FDP |
11 |
8 |
3 |
Bündnis 90/ Die Grünen |
9 |
8 |
1 |
Die Linke |
3 |
2 |
1 |
124 |
Die Formulierung der Änderung der Geschäftsordnung sollte wie folgt lauten:
§ 26 Abs. 4, 3.
Unterabsatz – Niederschrift –
Die Niederschrift wird grundsätzlich im Ratsinfosystem der Stadt Wassenberg eingestellt. Über die Einstellung wird per E-Mail informiert.
Auf Wunsch ist für die Mitglieder des Rates, den dem Rat nicht angehörenden Ortsvorstehern und den Kreistagsmitgliedern der Stadt die Niederschrift auch in Papierform erhältlich.
Alte Fassung: Die Niederschrift ist allen Mitgliedern des Rates, den dem Rat nicht angehörenden Ortsvorstehern, dem Beigeordneten und den Dezernenten zuzuleiten. Desgleichen erhalten die Kreistagsmitglieder der Stadt sowie die Gleichstellungsbeauftragte die Niederschrift.
§ 26 Abs. 5: Ersatzlos gestrichen
Alte Fassung: Die dem Rat angehörenden Fraktionen erhalten eine Ausfertigung der Niederschrift zusätzlich. Darüber hinaus erhalten die bestimmten Ausschüsse angehörenden beratenden Mitglieder eine Niederschrift über die Sitzung ihres jeweiligen Ausschusses.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten)
€ |
jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten €
Personalkosten
€ keine |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf)
€ |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
€ |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)
€ |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto
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