Beschlussvorschlag:
Der 2. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wassenberg wird zugestimmt.
Sachverhalt:
Zur Einsparung von Kopier-, Papier- und Personalkosten werden die Rats- und Ausschussniederschriften ausschließlich im Ratsinfosystem bereitgestellt. Hierzu ergeht die nachstehende 2. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wassenberg.
§ 26 Abs. 4, 3.
Unterabsatz – Niederschrift –
Die Niederschrift wird grundsätzlich im Ratsinfosystem der Stadt Wassenberg eingestellt.
Auf Wunsch ist für die Mitglieder des Rates, den dem Rat nicht angehörenden Ortsvorstehern und den Kreistagsmitgliedern der Stadt die Niederschrift auch in Papierform erhältlich.
Alte Fassung: Die Niederschrift ist allen Mitgliedern des Rates, den dem Rat nicht angehörenden Ortsvorstehern, dem Beigeordneten und den Dezernenten zuzuleiten. Desgleichen erhalten die Kreistagsmitglieder der Stadt sowie die Gleichstellungsbeauftragte die Niederschrift.
§ 26 Abs. 5: Ersatzlos gestrichen
Alte Fassung: Die dem Rat angehörenden Fraktionen erhalten eine Ausfertigung der Niederschrift zusätzlich. Darüber hinaus erhalten die bestimmten Ausschüsse angehörenden beratenden Mitglieder eine Niederschrift über die Sitzung ihres jeweiligen Ausschusses.
Zusatz:
Das Amtsblatt der Stadt Wassenberg ist zukünftig nur noch im Internet abrufbar und im Rathaus in Papierform erhältlich. Ausgenommen hiervon sind die Abo-Bezieher des Amtsblattes.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten)
€ |
jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten €
Personalkosten
€ keine |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf)
€ |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
€ |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)
€ |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto
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Anlagenverzeichnis:
Entwurf der 2. Änderung der GeschO