Betreff
Bebauungsplan Nr. 98 "Bergstraße / Herrschaftliche Heide" in der Ortschaft Wassenberg
hier: a) Ergebnis der durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Ergebnis der durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
c) Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Vorlage
BV/FB6/099/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

a)      Ergebnis der durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Unter Berücksichtigung der vorgebrachten Anregungen und Bedenken wird dem diesbezüglichen Abwägungsvorschlag gemäß Anlage 1 zugestimmt.

 

b)  Ergebnis der durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.

     1 Baugesetzbuch (BauGB)

 

      Im Rahmen der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1         Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum vom 12.10.2022 bis 04.11.2022 wurden keine               Anregungen und Bedenken vorgebracht.

 

c)   Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger       öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Öffentlichkeit          gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird beschlossen.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Wassenberg hat am 04. Februar 2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 98 „Bergstraße / Herrschaftliche Heide“ in der Ortschaft Wassenberg mit der Zielsetzung beschlossen, das Grundstück Gemarkung Wassenberg, Flur 4, Flurstück 177 einer Wohnbebauung zuzuführen.

 

In seiner Sitzung am 07. April 2022 hat der Rat der Stadt Wassenberg zudem beschlossen, dass der Bebauungsplan im vereinfachten beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen ist.

 

Die Bekanntmachung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 98 „Bergstraße/Herrschaftliche Heide“ in der Ortschaft Wassenberg erfolgte im Amtsblatt 11/2022 am 29.06.2022.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) fand vom 30.09.2022 bis 28.10.2022 statt.

 

Nachfolgende Stellungnahmen werden vorgebracht:

NEW Netz GmbH vom 11.10.2022 (Anlage 2)

Deutsche Telekom Technik GmbH: West PTI 24 vom 12.10.2022 (Anlage 3)

Geologischer Dienst vom 13.10.2022 (Anlage 4)

Bezirksregierung Arnsberg vom 18.10.2022 (Anlage 5)

Kreis Heinsberg vom 21.10.2022 (Anlage 6)

Erftverband vom 24.10.2022 (Anlage 7)

Landwirtschaftskammer NRW: Kreisstellen Heinsberg, Viersen vom 24.10.2022 (Anlage 8)

EBV GmbH vom 25.10.2022 (Anlage 9)

 

Sämtliche Bedenken wurden ausgeräumt und alle Anregungen wurden umfassend berücksichtigt.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) fand vom 12.10.2022 bis 04.11.2022 statt (öffentliche Bekanntmachung hierüber erfolgte im Amtsblatt Nr. 15/2022 am 04.10.2022). Anregungen oder Bedenken wurden nicht vorgebracht.

 

Der beigefügte Übersichtsplan grenzt den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 98 „Bergstraße/Herrschaftliche Heide“ in der Ortschaft Wassenberg ab (Anlage 10).

 

Der Bebauungsplanentwurf einschließlich Planzeichnungserklärung, die textlichen Festsetzungen, die Begründung Teil A, die Begründung Teil B (Umweltbericht), sowie die artenschutzrechtliche Vorprüfung (Stufe I) sind im Ratsinformationssystem abrufbar.

Die Umsetzung der ausgewählten Variante wird in der Sitzung durch die Planungsgruppe Scheller vorgestellt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 


Anlagenverzeichnis: