Betreff
Bebauungsplan Nr. 86 "Orsbecker Feld" in der Ortschaft Orsbeck und 56. Änderung des Flächennutzungsplanes; hier: Anordnung zur Durchführung eines Umlegungsverfahrens gemäß § 46 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Vorlage
BV/FB6/039/2017
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 86 „Orsbecker Feld“ in der Ortschaft Orsbeck wird die Durchführung eines Umlegungsverfahrens gemäß § 46 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) angeordnet.


Sachverhalt:

Das Bebauungsplanverfahren Nr. 86 „Orsbecker Feld“ in der Ortschaft Orsbeck mit der parallelen 56. Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich derzeit im Verfahren der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).

 

Das Plangebiet ist aus der beigefügten Übersichtskarte ersichtlich (Anlage 1).

 

Zur konkreten Umsetzung der anstehenden Planungsabsichten ist es erforderlich, bodenordnerische Maßnahmen durch ein Umlegungsverfahren vorzunehmen.

 

Gemäß § 46 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Umlegung von der Gemeinde (Umlegungsstelle) in eigener Verantwortung anzuordnen und durchzuführen, wenn und sobald sie zur Verwirklichung eines Bebauungsplanes erforderlich ist.


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto