Sitzung: 24.08.2022 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB5/002/2022/2
Sachverhalt:
Einleitend
berichtet die Verwaltung über den Stand der Umsetzung des Maßnahmenteils I wie
folgt:
1.
Der Umbau der
Kreuzung Rurtalstraße/L117 mit Einrichtung einer eigenen Linksabbiegespur durch
eine Verkleinerung der Verkehrsinsel und Umbau der vorhandenen
Lichtsignalanlage ist abgeschlossen.
2.
Auf der unteren
Graf-Gerhard-Str. wurde der einzelne Stellplatz vor der Busschleuse (aus
Richtung Heinsberg kommend auf der rechten Seite) zwischenzeitlich entfernt und
die Teilfläche in die Fahrbahn integriert, damit ein wartender Gelenkbus des
ÖPNV den Verkehrsabfluss im Bereich des Kreisels Brühlstraße/Heinsberger Straße
erleichtert.
3.
Für eine
mindestens sechsmonatige Testphase wird die Haupterschließungsstraße „Forster
Weg“ ab 22.08.2022 als unechte Einbahnstraße ausgewiesen. Diese Testphase wird
gleichzeitig wissenschaftlich begleitet, um die sich aus dieser Maßnahme
ergebenden veränderten Verkehrsströme (z. B. Auswirkungen auf den Patersgraben
und die untere Graf-Gerhard-Str.) bewerten zu können.
Sollte sich diese Maßnahme nach Ablauf der Testphase als
ungeeignet erweisen, wird gem. dem Beschluss des Rates vom 07.04.2022 eine
gleichlange Testphase mit einer Ausweisung der Straße „An der Haag“ als unechte
Einbahnstraße und einer gleichzeitigen Schließung der rückwärtigen Zufahrt des
Rathausgrundstücks mittels versenkbarer Poller (erforderlich für Feuerwehreinsätze)
vorgenommen und auch diese Testphase wissenschaftlich begleitet.
Bis zu einer abschließenden Bewertung dieser Varianten bleibt
die im Konzept enthaltene Variante mit einer „zwangsweisen“ Führung des
Verkehrs auf der unteren Burgstraße Richtung Rurtalstraße ausgesetzt.
4.
Der Bau des
„Mini-Kreisverkehrs“ mit Anrampungen an den Fußgängerüberwegen im Bereich der
abknickenden Vorfahrt Roermonder Straße/Rurtalstraße steht noch aus. Diese
Teilmaßnahme ist Bestandteil des Ausbaues der Bahnhofstraße. Dem Bauausschuss
wird das noch zu beschließende Bauprogramm mit entsprechenden
Baukostenschätzungen nach Durchführung der noch ausstehenden
Grundstückseigentümerinformationsveranstaltung vorgelegt.
5.
Eine Änderung der
Vorwegweiser auf der B 221 (aus Richtung Heinsberg kommend) und auf der L 117
dahingehend, dass diese den Hinweis auf die Streckenführung Richtung Wegberg
und Erkelenz über die B 221 erhalten sollen (der auf den Vorwegweisern
enthaltene Hinweis Kleve ist aus Sicht der Verwaltung völlig unzureichend) lehnt
das Straßenverkehrsamt des Kreises Heinsberg ebenso ab wie die Forderung, auf
der Heinsberger Straße nach dem Kreuzungsbereich L 117/Heinsberger Straße
wiederholend nochmals das Verkehrszeichen 253 „Lkw-Durchfahrtsverbot“ errichten
zu dürfen, damit die Lkw-Durchfahrten auf der Heinsberger Straße und
nachfolgend der Graf-Gerhard-Str. auf bloße Anliegerverkehre beschränkt werden.
6.
Die punktuell
notwendige Verbreiterung des vorhandenen Waldweges (ab Bahntrassenweg bis
Einmündung Unter den Eichen/Im Junkerbruch) zur Gewährleistung einer
durchgängigen Radwegeverbindung Pontorsonplatz/Naturparktor und Innenstadt mit
dem Ortsteil Birgelen über die verkehrsarmen Straßen „Unter den Eichen“ und „Im
Junkerbruch“ wird bis Ende 2022 ausgeführt.
Ausgehend
von dem Beschluss des Planungs-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 20.01.2022
beinhaltet diese Beschlussvorlage nunmehr den Maßnahmenteil II des „Verkehrskonzeptes Innenstadt der Stadt
Wassenberg“.
Zu den im
Beschlussvorschlag aufgeführten Maßnahmen erfolgen nachstehend noch die
ergänzenden Erläuterungen:
Klosterstraße
– An der Windmühle – Kurze Straße
1.
Ergebnisse der Verkehrserhebungen
a.
Die
absoluten Verkehrsmengen in der Relation Klosterstraße bis Kurze Straße sind
unkritisch. Es bilden sich jedoch teilweise Fahrzeugpulks, die ein höheres
Verkehrsaufkommen suggerieren.
b.
Die
durchschnittliche Geschwindigkeit ist zwar nur leicht überhöht, jedoch gibt es
nicht seltene Einzelfälle mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit. Insbesondere
der Geschwindigkeitsunterschied von einzeln fahrenden Fahrzeugen birg hier
Gefahren. Engstellen bewirken bei schwachem Fahrzeugaufkommen eher
Beschleunigungen als Geschwindigkeitsdämpfungen.
Fazit und Maßnahmen: Unter dem Respekt, dass politisch
ein Durchfahrtsverbot für die Klosterstraße nicht erwünscht ist, wird
vorgeschlagen, das Geschwindigkeitsniveau an 3 Stellen durch Maßnahmen zu
reduzieren.
Neben Einengungen und
Vorfahrtregelungen sind vor allem Aufhöhungen in Asphaltbauweise zur
Geschwindigkeitsdämpfung geeignet. An drei Stellen
o
Einengung
im Bereich der Ortseinfahrt Ost nach Wassenberg Mitte
o
Bereich
des Dreiecksplatzes An der Windmühle
o
Bereich
Einmündung Berliner Allee
sollen
Fahrbahnaufhöhungen mit Rampen erfolgen. An diesen Stellen soll rechts vor
links gelten und die Geschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt werden.
Im Bereich An der
Windmühle sind Gehwege und Fahrbahnquerungen neu zu ordnen.
Der Radverkehr kann in
dem Abschnitt Ortsausgang Myhl bis Berliner Straße den parallelen Fußweg
mitnutzen (Radfahrer frei, kein Benutzungszwang).
2.
Ausbau Kurze Straße
Der Ausbau Kurze Straße
soll wie bereits politisch vorgestellt erfolgen. Ergänzend wird eine Ausweisung
als Fahrradstraße vorgeschlagen. Der geplante Ausbau unterstützt die damit
verbundene Vorfahrtsregelung. In der zusätzlich eingeplanten Aufhöhung des
Einmündungsbereichs Berliner Allee erfolgt eine Verziehung der
Radverkehrsführung auf die Nebenanlage. Die Verziehung wird in rot mit weißer
Blockmarkierung verdeutlicht.
3.
Markierung und Neuordnung Klosterstraße
Analog zur Kurze Straße
soll auch die Klosterstraße (im Stadtteil Myhl) als Fahrradstraße ausgewiesen
werden. Auch hier wird mit der Ausweisung die vorhandene Vorfahrtsregelung
(Hochfeldstraße) beibehalten. Die vorhandene Fahrbahnaufhöhung entspricht
ebenfalls den Anforderungen. Am Ortsausgang Myhl erfolgt eine Verziehung der
Radverkehrsführung auf die Nebenanlage. Die Verziehung wird auch hier in rot
mit weißer Blockmarkierung verdeutlicht. Zusätzlich werden hier zwei Rampen
vorgeschlagen.
Radwegeführung
Brühlstraße / Jülicher Straße
Neuaufteilung des Fahrbahnquerschnitts / Führung des Radverkehrs
Die derzeit ca. 7,0 m breite Fahrbahn der Brühlstraße wird
neu aufgeteilt. In Richtung Stadtmitte wird ein 1,5 m breiter Schutzstreifen
markiert. Auf eine Mittelmarkierung für die verbleibende 5,5 m breite Fahrbahn
wird verzichtet. Der aus Richtung Stadtmitte kommende Radverkehr wird auf dem
vorhandenen 2,5m breiten bituminös befestigten Streifen auf der Nebenanlage
geführt.
Neuaufteilung des Fahrbahnquerschnitts / Führung des
Radverkehrs
Die Kreuzung Brühlstraße, Weiler Straße, Jülicher Straße,
Ackerstraße wird aufgehöht. Die bestehende Vorfahrtsregelung wird beibehalten.
Radwegeführung
Weilerstraße
Neuaufteilung des Fahrbahnquerschnitts / Führung des Radverkehrs
Die Fahrbahnbreite der Weilerstraße wird zugunsten der Anlage
eines gemeinsamen Geh-Radweges auf der Südseite um 0,50 cm auf 6,50 m
verschmälert. Dazu ist die südliche Rinnen- und Bordanlage neu zu erstellen.
Der Geh-Radweg erhält eine Breite von ca. 3,5 m. In den Zufahrten wird der
Radweg rot eingefärbt und mit Signets versehen. Es wird vorgeschlagen auf die
östliche Ausfahrt von EDEKA zu verzichten. Die Zufahrten können weiterhin von
der Weilerstraße und Jülicher Straße aus erfolgen, die Ausfahrt erfolgt nur zur
Jülicher Straße.
Im Eckausrundungsbereich der Weiler Straße zur L117 soll die
Nebenanlage im Bereich des Schaltschrankes erweitert werden. Es sollte geprüft
werden, ob der dort vorhandene Schaltschrank ggf. versetzt werden kann.
Ausführungen
zu planfreien Querungen der L117 für FG und RF im Bereich Weilerstraße
1.
Prüfung der Notwendigkeit einer zusätzlichen planfreien Querung der L117
a.
Zurzeit
konfliktfreie, LSA-gesicherte, weitestgehend barrierefreie Querung der
Hauptrichtungen L117 und Weiler Straße für Radfahrer und Fußgänger
b.
Weitere
lichtsignalgesicherte Querungen sind am Knoten L117 / Heinsberger Straße und
L117 / Grüner Weg vorhanden
c.
Querung
der freilaufenden Rechtsabbiegespuren augenscheinlich unproblematisch.
d.
Wartezeiten
durch vorgegebene Umlaufzeiten im Mittel ca. 40 sec., im ungünstigsten Fall ca.
80 sec. Diese Wartezeiten sind zumutbar. Die Grünzeiten sind ausreichend lang.
e.
Unauffällige
Unfallsituation
Aus verkehrlicher und sicherheitstechnischer Sicht besteht
keine Notwendigkeit, eine zusätzliche planfreie Querung zu schaffen.
Darüber hinaus bietet die Lichtsignaltechnik noch Anpassungs-
und Erweiterungs-möglichkeiten hinsichtlich Leistungsfähigkeit und Absicherung
bei ggf. steigendem Bedarf (zum Beispiel bei höherem Aufkommen von FG und RF
bei Veranstaltungen).
2.
Technische Prüfung Machbarkeit einer Brückenlösung (Lageplan, Quer- und
Längsschnitt), Anlage 5
a.
Breite
der Wegeanlage: 3,50 m
b.
Höhendifferenz
L117–Brückenbelag: 4,5m Lichtraum + 0,80 m Konstruktion = 5,30 m
c.
Rampenlängen:
unter Berücksichtigung Bedingungen der Barrierefreiheit ca. 100 m
d.
Querschnittsbreite
am Dammfuß vor dem Widerlager: ca. 22,50 m
Der skizzenhafte Entwurf im Lageplan mit diesen Rahmenbedingungen zeigt:
-
Auf
der Nordseite wird für die Wegeführung und Rampe eine Fläche von ca. 2.300 qm
benötigt.
-
Die
Brückenlänge beträgt min. ca. 19,0 m bei nahezu rechtwinkliger Querung der
L117.
-
Das
Brückenbauwerk muss auch den Radweg überspannen, da ansonsten der vorhandene
Radweg unterbrochen würde.
-
Die
Rampe auf der Südseite muss ebenfalls ca. 100 m lang sein. Daher ist zur
Abwicklung mindestens eine Kehre erforderlich. Trotz eng geführter Trasse mit
beidseitigen Stützwandkonstruktionen greift die Lage der Rampe weit in das neue
Sportgelände ein. Entlang der L117 müssen 6 Alleebäume weichen.
-
Neben
dem eigentlichen Brückenbauwerk mit Widerlagern und Bauwerksflügeln werden noch
ca. 200 m Stützwandkonstruktionen (bis zu 5,3 m Höhe) und ca. 420 m Geländer
(1,20 m hoch) erforderlich.
-
Eine
schrägere Brückenlage würde das Problem mit der fehlenden Rampenlänge noch
zusätzlich verschärfen.
-
Die
vorhandenen Radwege müssen im Bereich der unteren Rampe teilweise verlegt und
angepasst werden.
-
Die
neuen Wegebeziehungen führen insbesondere wegen der langen Rampen zu
erheblichen Umwegen / Mehrweglängen. Daher ist zweifelhaft, ob sie überhaupt
angenommen würden.
3.
Technische Prüfung Machbarkeit einer Tunnellösung (Lageplan, Quer- und
Längsschnitt), Anlage 6
a.
Breite
der Wegeanlage: 3,50 m
b.
Höhendifferenz
L117 – FOK Tunnel: 3,0m Lichtraum + 1,50 m Konstruktion = 4,50 m
c.
Rampenlängen:
unter Berücksichtigung Bedingungen der Barrierefreiheit ca. 85 m
d.
Querschnittsbreite
am Einschnittbreite vor dem Widerlager: ca. 19,0 m
Der skizzenhafte Entwurf im Lageplan mit diesen Rahmenbedingungen zeigt:
-
Auf
der Nordseite wird für die Rampe eine Fläche von ca. 2.490 qm benötigt. Die im
Vergleich größere Flächeninanspruchnahme resultiert aus einer notwendigen
Nordwest-verschiebung des Tunnels gegenüber der Brücke, um die erforderlichen
Rampenlänge auf der Südseite bis zum Knotenpunkt Weilerstraße zu
erreichen.
-
Die
Tunnellänge unter der L117 beträgt min. ca. 13,0 m bei nahezu rechtwinkliger
Querung der L117.
-
Damit
der Anschluss an den Radweg der L117 erfolgen kann, muss dieser auf einer Länge
von ca. 170 m abgesenkt werden. Die Zusammenführung der Wege (Tunnelstrecke und
Radweg längs der L117) erfolgt auf der -1-Ebene.
-
Die
Absenkung des Radweges auf der Südseite erfordert ein Trogbauwerk auf 170 m
Länge. Die Wandhöhen des Troges zur Sportanlage sind dem vorhandenen Damm
anzupassen und erreichen im Bereich des Tunneleingangs Süd Höhen von 6,0 m und
mehr. Entlang der Fahrbahn der L117 müssen im Trog- und Tunnelbereich
Anprallschutzmaßnahmen (z.B. Gleitschutzwände) vorgesehen werden. Darüber
hinaus muss umlaufend ein Geländer mit 0,90 m – 1,20 m Höhe als
Absturzsicherung montiert werden. Auch die Tunnelvariante greift zum Teil
erheblich in das neue Sportgelände ein. Entlang der L117 müssen min. 10
Alleebäume weichen.
-
Eine
schräge Kreuzung (Tunnel – L117) ist wegen der Rampenführung auszuschließen.
-
Auch
bei der Tunnelvariante bedeuten die neuen Wegebeziehungen zum Teil Umwegen /
Mehrwegelängen.
Fazit:
Beide Lösungen – Brücke oder Tunnel - setzen gewaltige und kostspielige
Konstruktionen voraus. Sie bedeuten auf der Nordseite einen umfangreichen
Flächenverbrauch, auf der Südseite das grundsätzliche Problem der Unterbringung
der erforderlichen Rampenlängen.
Die Brückenlösung bedeutet unzumutbare Eingriffe in
vorhandene Infrastrukturen und teilweise kontraproduktive Umweglängen.
Die Tunnellösung erfordert neben den deutlichen Eingriffen in
die Sportanlage und die Allee der L117 massive Anprallschutzanlagen im
Trogbereich entlang der Landesstraße. Auch hier werden Umweglängen provoziert.
Beide Lösungen scheiden aus technischer, konstruktiver und
wirtschaftlicher Sicht aus; weitere Ausführungen zu einem ohnehin nicht
erzielbaren Grunderwerb, einer nicht möglichen Verkleinerung der Sportstätte
und dem Eingriff in die Straßenbaulast eines überörtlichen Straßenbaulastträgers
erübrigen sich an dieser Stelle.
Beide Varianten sind aus Verkehrssicherheitsüberlegungen
weder erforderlich noch sinnvoll.
In der Sitzung wird der
Verkehrsplaner, Herr Dipl.-Ing. Mesenholl, zu den Einzelmaßnahmen des
Maßnahmenteils II im Rahmen einer Präsentation die Beschlussvorschläge
erläutern.
Herr Dipl.-Ing. Mesenholl von der Planungsgruppe
MWM, Aachen, stellt den Maßnahmenteil II des Verkehrskonzeptes Wassenberg
Innenstadt (integriertes Verkehrs- und Radwegekonzept) ausführlich vor.
Stadtverordneter Peters führt aus, dass das Konzept gut sowie durchdacht sei und in der CDU-Fraktion Zustimmung findet.
Stadtverordneter Lang merkt an, dass die Fußgänger Ampel im Bereich L117/Weilerstraße optimiert werden müsse, da die Radfahrer und Fußgänger dort zu lange Wartezeiten haben.
Stadtkämmerer Darius führt hierzu aus, dass der Landesbetrieb Straßenbau NRW die Ampelanlage reparieren wird. Derzeit werde auf die entsprechenden Ersatzteile gewartet.
Stadtverordneter Heinen erläutert, dass ein Fahrradstreifen entlang der Brühlstraße Richtung Innenstadt nicht funktionieren werde, da dort immer alles zugeparkt sei.
Hierzu erwidert Stadtkämmerer Darius, dass man klar unterscheiden muss, was gewünscht sei, einen Schutzstreifen für Radfahrer oder einen Parkstreifen für PKW`s, die eigentlich auf den Grundstücken abzustellen sind. In diesem Fall liege die Priorität eindeutig beim Schutzstreifen.
Dipl.-Ing. Mesenholl ergänzt, dass auch beides möglich sei, sowohl der Schutzstreifen für Radfahrer als auch ein Parkstreifen. Dies sei aufgrund der Breite der Brühlstraße realisierbar, wenn gleichzeitig die Fahrbahn verengt werde.
Alle weiteren Fragen der Anwesenden werden umfassend beantwortet.
Beschluss des Ausschusses: (einstimmig)
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat auf der Grundlage der Beratung in den Sitzungen am 20.01.2022 und 17.03.2022 und unter Berücksichtigung der Präsentation in dieser Sitzung sowie den Erläuterungen in dieser Vorlage zu beschließen:
1. Maßnahmenteil II (Umsetzungsmaßnahme)
1.1 Auf eine Schließung der Klosterstraße wird verzichtet. Analog zu nachfolgender Ziffer 1.2 soll auch die Klosterstraße (Teilstück innerhalb des Stadtteils Myhl) als Fahrradstraße ausgewiesen werden. Mit dieser Ausweisung wird die vorhandene Vorfahrtsregelung im Bereich der Hochfeldstraße beibehalten. Die vorhandene Fahrbahnaufhöhung entspricht ebenfalls den Anforderungen. Am Ortsausgang Myhl erfolgt eine Verziehung der Radverkehrsführung auf die Nebenanlage. Die Verziehung wird auch hier in rot mit weißer Blockmarkierung verdeutlicht. Zusätzlich werden zwei Rampen eingebaut (Anlage 1).
Im weiteren Bereich der Klosterstraße sollen zur Reduzierung des Geschwindigkeitsniveaus an drei Stellen (Anlage 2) bauliche Maßnahmen erfolgen, und zwar konkret
· Einengung im Bereich der Ortseinfahrt Ost nach Wassenberg-Mitte,
· Bereich des Dreieckplatzes „An der Windmühle“,
· Bereich Einmündung Berliner Allee
sollen Fahrbahnaufhöhungen mit Rampen erfolgen. An diesen Stellen soll rechts vor links gelten und die Geschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt werden; zusätzlich sind im Bereich „An der Windmühle“ Gehwege und Fahrbahnquerungen neu zu ordnen.
Der Radverkehr kann in dem Abschnitt Ortsausgang Myhl bis Berliner Allee den parallelen Fußweg mitnutzen (Radfahrer frei, kein Benutzungszwang).
1.2 Die Planung zum Ausbau der „Kurze Straße“ wird zur Kenntnis genommen; der Beschluss zum Bauprogramm dieser Straßenausbaumaßnahme erfolgt in der Bauausschusssitzung, die der noch ausstehenden Grundstückseigentümerinformationsveranstaltung folgt.
1.3 Die derzeit ca. 7,0 m breite Fahrbahn der Brühlstraße wird neu aufgeteilt. In Richtung Stadtmitte wird ein 1,5 m breiter Schutzstreifen markiert. Auf eine Mittelmarkierung für die verbleibende 5,5 m breite Fahrbahn wird verzichtet. Der aus Richtung Stadtmitte kommende Radverkehr wird auf dem vorhandenen 2,5 m breiten bituminös vorhandenen Belag auf der Nebenanlage geführt.
Der Kreuzungsbereich Brühlstraße, Weilerstraße, Jülicher Straße, Ackerstraße wird erhöht und die bestehende Vorfahrtsregelung beibehalten.
1.4 Zu einer Radwegeführung Weilerstraße (im Bereich des Stadtteils Wassenberg) wird die Fahrbahnbreite der Weilerstraße zugunsten der Anlage eines gemeinsamen Geh-/Radweges auf der Südseite um 0,50 cm auf 6,50 m verschmälert. Dazu wird die südliche Rinnen- und Bordsteinanlage neu erstellt. Der Geh-/Radweg erhält eine Breite von ca. 3,50 m. In den Zufahrten wird der Radweg rot eingefärbt und mit Signets versehen. Auf dem Verhandlungsweg soll zudem erreicht werden, dass der Edeka-Markt auf die östliche Zufahrt verzichtet, da Zufahrten weiterhin von der Weilerstraße und von der Jülicher Straße aus erfolgen können und die Ausfahrt für den östlichen Bereich nur zur Jülicher Straße erfolgen soll.
Im Eckausrundungsbereich der Weilerstraße zur L 117 soll die Nebenanlage im Bereich des dortigen Schaltschrankes erweitert werden, u. U. durch Versetzung des vorhandenen Schaltschrankes (Anlage 4).
Nachrichtlich:
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1. Die Umgestaltung der Erkelenzer Straße,
Teilstück zwischen Kirchstraße und der Einmündungen der Straße „Am Heidehof“
inkl. einer Machbarkeitsstudie für die Radverkehrsführung in der Bergstraße
sind Bestandteil des Maßnahmenteils III
des Verkehrskonzeptes. Unter Berücksichtigung der notwendigen
Bearbeitungsschritte geht die Verwaltung von einer Beratung im Frühjahr 2023
aus.
Weiterer Bestandteil des Maßnahmenteils III ist der ÖPNV/Stadtbus. Nach Vorlage der Ergebnisse der notwendigen Abstimmungen mit dem Aufgabenträger bzw. nach Vorlage konkreter Planungen der zuständigen, öffentlichen Aufgabenträger erfolgt die Berichterstattung im Fachausschuss. U. U. erfolgt zu diesem Zeitpunkt auch bereits die Beteiligung zur Fortschreibung des Nachverkehrsplanes des Kreises Heinsberg.
2. Zur Anbindung des Stadtgebietes Wassenberg an ein Konzept für Rad-Vorrangrouten und Schnellwege im „Rheinischen Revier“ werden im Rahmen des Maßnahmenteils IV rechtzeitig Vorschläge für Linienführungen durch das Stadtgebiet Wassenberg erarbeitet und zu gegebener Zeit dem Fachausschuss vorgelegt.