Sitzung: 10.02.2022 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 36
Vorlage: BV/FB6/005/2022
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Der Planungs- und
Umweltausschuss des Rates der Stadt Wassenberg hat am 05. Mai 2021 die
Einleitung eines 4. vereinfachten Änderungsverfahrens zum Bebauungsplanes Nr.
17 C „Südöstliche Erweiterung des Gewerbegebietes Forst“ in der Ortschaft
Wassenberg mit dem Ziel beschlossen, die festgesetzte Grünfläche des
Grundstückes Gemarkung Wassenberg, Flur 7, Flurstück 630, in Teilen zu
streichen und das Baufenster dementsprechend anzupassen. Die entsprechende
Bekanntmachung erfolgte am 23. Juni 2021 im Amtsblatt Nr. 09/2021 der Stadt
Wassenberg.
Der Bebauungsplan Nr. 17
C „Südöstliche Erweiterung des Gewerbegebietes Forst“ in der Ortschaft
Wassenberg wird in einem 4. vereinfachten Änderungsverfahrens mit dem Ziel
geändert, die festgesetzte Grünfläche des Grundstückes Gemarkung Wassenberg,
Flur 7, Flurstück 630, in Teilen zu streichen und das Baufenster
dementsprechend anzupassen.
Die Beteiligung der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
fand vom 12.01. bis 28.01.2022 statt.
Der Kreis Heinsberg hat in seiner
Stellungnahme vom 25.01.2022 (Anlage 1) Anregungen und Hinweise vorgebracht,
welche alle Berücksichtigung finden.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) fand vom 30.12.2021 bis 31.01.2022 statt
(öffentliche Bekanntmachung hierüber erfolgte im Amtsblatt Nr. 19/2021 am
22.12.2021). Anregungen oder Bedenken wurden nicht vorgebracht.
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches
(Anlage 2), der geänderte Bebauungsplan (Anlage 3), die textlichen
Festsetzungen (Anlage 4) sowie die Begründung (Anlage 5) sind beigefügt.
Die Anlagen können auch im
Ratsinformationssystem eingesehen und abgerufen werden.
Beschluss: einstimmig
a)
Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB)
1.
Stellungnahme des Landrates des Kreises
Heinsberg vom 25.01.2022
-Untere
Immissionsschutzbehörde-
Die
vorgebrachten Anregungen der Immissionsschutzbehörde des Kreises Heinsberg
finden unter Punkt 4 der textlichen Festsetzungen Berücksichtigung.
Die
vorgebrachten Anregungen des Kreises Heinsberg vom 25.01.2022 werden anerkannt
und finden ihre Berücksichtigung in den textlichen Festsetzungen.
b) Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB)
Im Rahmen der durchgeführten Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB) im Zeitraum vom 30.12.2021 bis 31.01.2022 wurden keine Anregungen und Bedenken
vorgebracht.
c) Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch
(BauGB)
Die 4. vereinfachte Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 17 C „Südöstliche Erweiterung
des Gewerbegebiets Forst“ in der Ortschaft Wassenberg wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als
Satzung beschlossen.