Der Rat nimmt die Beschlussvorlage mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:

 

Sachverhalt:

Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Wassenberg hat am 05. Mai 2021 die Einleitung eines 4. vereinfachten Änderungsverfahrens zum Bebauungsplanes Nr. 17 C „Südöstliche Erweiterung des Gewerbegebietes Forst“ in der Ortschaft Wassenberg mit dem Ziel beschlossen, die festgesetzte Grünfläche des Grundstückes Gemarkung Wassenberg, Flur 7, Flurstück 630, in Teilen zu streichen und das Baufenster dementsprechend anzupassen. Die entsprechende Bekanntmachung erfolgte am 23. Juni 2021 im Amtsblatt Nr. 09/2021 der Stadt Wassenberg.

 

Der Bebauungsplan Nr. 17 C „Südöstliche Erweiterung des Gewerbegebietes Forst“ in der Ortschaft Wassenberg wird in einem 4. vereinfachten Änderungsverfahrens mit dem Ziel geändert, die festgesetzte Grünfläche des Grundstückes Gemarkung Wassenberg, Flur 7, Flurstück 630, in Teilen zu streichen und das Baufenster dementsprechend anzupassen.

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) fand vom 12.01. bis 28.01.2022 statt.

 

Der Kreis Heinsberg hat in seiner Stellungnahme vom 25.01.2022 (Anlage 1) Anregungen und Hinweise vorgebracht, welche alle Berücksichtigung finden.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) fand vom 30.12.2021 bis 31.01.2022 statt (öffentliche Bekanntmachung hierüber erfolgte im Amtsblatt Nr. 19/2021 am 22.12.2021). Anregungen oder Bedenken wurden nicht vorgebracht.

 

Die Abgrenzung des Geltungsbereiches (Anlage 2), der geänderte Bebauungsplan (Anlage 3), die textlichen Festsetzungen (Anlage 4) sowie die Begründung (Anlage 5) sind beigefügt.

 

Die Anlagen können auch im Ratsinformationssystem eingesehen und abgerufen werden.

 


Beschluss: einstimmig


 

a)      Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

 

1.      Stellungnahme des Landrates des Kreises Heinsberg vom 25.01.2022

-Untere Immissionsschutzbehörde-

Die vorgebrachten Anregungen der Immissionsschutzbehörde des Kreises Heinsberg finden unter Punkt 4 der textlichen Festsetzungen Berücksichtigung.

 

 

Die vorgebrachten Anregungen des Kreises Heinsberg vom 25.01.2022 werden anerkannt und finden ihre Berücksichtigung in den textlichen Festsetzungen.

 

b)  Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2            Baugesetzbuch (BauGB)

 

      Im Rahmen der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2      Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum vom 30.12.2021 bis 31.01.2022 wurden keine              Anregungen und Bedenken vorgebracht.

 

c)   Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)

 

 

      Die 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 C „Südöstliche Erweiterung des Gewerbegebiets Forst“ in der Ortschaft Wassenberg wird gemäß             § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.