hier: Aufstellung einer Ergänzungssatzung
Beschlussvorschlag:
Ein Teilbereich des Grundstückes Gemarkung Birgelen, Flur 10, Flurstück 5, soll den Innenbereich zugeordnet und dafür eine Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB aufgestellt werden.
Sachverhalt:
Der Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Birgelen, Flur 10, Flurstück 5, beabsichtigt ein Einfamilienhaus nordwestlich des Hauses Krafelder Straße 34 zu errichten. Eine Bebauung ist jedoch aufgrund der Lage im Außenbereich und Landschaftsschutz derzeit nicht möglich.
Es wird daher vorgeschlagen, für den Bereich eine Ergänzungssatzung aufzustellen, die des Weiteren Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung und die überbaubare Grundstücksfläche sowie Ausgleichsmaßnahmen enthalten soll. Weitere vertragliche Regelungen mit der Stadt können getroffen werden.
Die Satzung wird vom Grundstückseigentümer auf eigene Kosten erstellt.
Ein Übersichtsplan mit dem künftigen Geltungsbereich der Ergängzungssatzung ist als Anlage beigefügt.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten € Personalkosten € keine |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |