Betreff
Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2015 mit ihren Anlagen
Vorlage
BV/FB5/088/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.        Die in dieser Beschlussvorlage nachfolgend aufgeführten Änderungen (diese sind im Ergebnisplan insgesamt betragsneutral) zum Entwurf der Haushaltssatzung 2015 werden beschlossen. Die in dieser Beschlussvorlage aufgeführten einzelnen Änderungen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

2.        Dem vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung 2015 mit ihren Anlagen wird unter Berücksichtigung der Änderungen lt. vorstehender Ziffer 1 zugestimmt.


Sachverhalt:

 

Die Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2015 mit ihren Anlagen erfolgte in der Ratssitzung am 06.11.2014. Wie bereits in dieser Sitzung angekündigt, haben sich aus der zweiten Modellrechnung zum GFG 2015 und der nunmehr vorliegenden November-Steuerschätzung der Sachverständigen zum prognostizierten Einkommensteuer- und Umsatzsteueraufkommen Änderungen ergeben, die allerdings in der nachfolgenden Übersicht gleichzeitig im Ergebnisplan insgesamt betragsneutral gestellt werden konnten. Somit ändern sich die Ergebnisse der mit der Entwurfsfassung vorgelegten Jahre 2015 bis einschl. 2018 nicht.

 

Konkret wurden in der nachstehenden Übersicht folgende Änderungen vorgenommen:

 

1.        Das Gewerbesteueraufkommen wurde unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung und den Orientierungsdaten um 130.000,00 Euro erhöht. Mit dieser Erhöhung war gleichzeitig auf der Aufwandsseite die Gewerbesteuerumlage um 21.800,00 Euro anzuheben.

 

2.        Das Grundsteuer B-Aufkommen wurde um 19.000,00 Euro erhöht, da im Jahr 2015 eine Vielzahl von Neubewertungen zwischenzeitlich fertiggestellter Objekte mit entsprechenden Grundsteuermessbeträgen zu erwarten ist.

 

3.        Der Einkommensteueranteil wurde unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich durch den Bundesgesetzgeber festgesetzten neuen Schlüsselzahl (gilt für den Zeitraum 2015 – 2017) und dem Ergebnis der November-Steuerschätzung um 271.300,00 Euro reduziert.

 

4.        Der Umsatzsteueranteil wurde analog der unter vorstehender Ziffer 3 beschriebenen Vorgehensweise angepasst und im Ergebnis führt das erwartete Mehraufkommen auf Bundesebene zu einer Erhöhung des Planansatzes um 42.400,00 Euro.

 

5.        Der Planansatz „Schlüsselzuweisung“ wurde unter Berücksichtigung des Ergebnisses der zweiten Modellrechnung zum GFG 2015 angepasst und der Planansatz um insgesamt 34.100,00 Euro erhöht.

 

6.        Bei der Kostenstelle 91210100/Sachkonto 448100 wird der Planansatz „Kostenerstattung“ in 2015 um 65.000,00 Euro erhöht, da aufgrund der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf Verträge mit überörtlichen Straßenbaulastträgern aus den 70er Jahren nichtig sind mit der Folge, dass überörtliche Straßenbaulastträger für einen größeren Flächenumfang zur Kostenerstattung für die Ableitung von Oberflächenwasser herangezogen werden. Die Überprüfungen und Veranlagungen erfolgen in der zweiten Jahreshälfte 2015 und führen einmalig zu einer höheren Nachforderung und für die Folgejahre wurde ein konstanter Mehrerlös von jährlich 15.000,00 Euro eingeplant.

 

7.        Der Ansatz der allgemeinen Kreisumlage musste unter Berücksichtigung der Umlagenforderung des Kreises von 118,5 Mio. Euro um 33.000,00 Euro erhöht werden.

 

8.        Damit das Ergebnis gegenüber der Entwurfsfassung betragsneutral bleibt, wurde zum Ausgleich der noch verbleibenden Deckungslücke von 35.600,00 Euro ein pauschaler Abzug bei den Personalkosten in gleicher Höhe vorgenommen. Dies ist unter Berücksichtigung der der Personalkostenkalkulation zugrunde liegenden Stellenzahl vertretbar.

 

Im Ergebnis führen die nachfolgend vorgenommenen Änderungen lediglich auf der Ertrags- und der Aufwandsseite zu einer Erhöhung des Volumens von jeweils 19.200,00 Euro im Ergebnisplan.

 

Auch für die Jahre 2016 bis einschl. 2018 wurden die aufgrund der zweiten Modellrechnung zum GFG 2015, den Ergebnissen der November-Steuerschätzung und unter Berücksichtigung der vom Innenminister festgesetzten Orientierungsdaten für den Zeitraum 2016 – 2018 notwendigen Anpassungen vorgenommen. Im Ergebnis erhöht sich auch hier betragsneutral jeweils das Volumen um jährlich 21.800,00 Euro.

 

 

 

 

Als Anlage liegt dieser Beschlussvorlage zusätzlich die zwischenzeitlich an die Volumenveränderung im Ergebnisplan angepasste Textfassung der Haushaltssatzung 2015 bei.