Betreff
Errichtung einer Festwiese auf dem Grundstück Gemarkung Wassenberg, Flur 12, Flurstück 674 und eines Spielplatzes auf diesem Grundstück bzw. alternativ auf dem Flurstück 709 im Bebauungsplangebiet Nr. 53 "Am Alten Kirchturm"
Vorlage
BV/FB5/087/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.    Das stadteigene Flurstück 674 (erreichbar über das stadteigene Flurstück 768), im Bebauungsplan als Ortsrandeingrünung ausgewiesen, kann zur Durchführung eines gelegentlichen Straßenfestes einem Antragsteller (der Antrag muss verantwortlichen Veranstalter namentlich ausweisen) unter den üblichen Auflagen für eine befristete Nutzung zur Verfügung gestellt werden.

 

2.    Unter Abwägung der in der Beratungsvorlage vom 27.08.2014 bereits dargestellten Varianten wird dem vorliegenden Antrag, auch unter Berücksichtigung der mit Schreiben vom 28.10.2014 eingereichten Grundstücksalternative, auf Errichtung eines öffentlichen Spielplatzes auf den Grundstücken Gemarkung Wassenberg, Flur 12, Flurstück 674 bzw. 709 nicht entsprochen.

 

 


Sachverhalt:

 

Zur Vermeidung von Wiederholungen wird an dieser Stelle auf die umfangreiche Beschlussvorlage vom 27.08.2014, die dieser Beschlussvorlage als Anlage 1 (allerdings ohne die seinerzeitigen Anlagen) nochmals beigefügt ist.

 

Darüber hinaus ist zwischenzeitlich mit Schreiben vom 28.10.2014 (als Anlage 2 beiliegend) der ursprüngliche Antrag vom 26.06.2014 dahingehend erweitert worden, dass zur Errichtung des Spielplatzes alternativ auch das Flurstück 709 vorgeschlagen wird. Der mittlere Bereich dieses Grundstücks ist im Bebauungsplan mit der Zweckbestimmung „Spielplatz“ gekennzeichnet.

 

Am Sitzungstag, 25.11.2014 bietet die Verwaltung um 16.30 Uhr für die Ausschussmitglieder einen Ortstermin an. Treffpunkt ist auf der Straße „Am Römerhof“ unmittelbar vor dem Flurstück 709 (Grünfläche).