Beschlussvorschlag:
Die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Wassenberg über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 16 „Stadtzentrum“ wird beschlossen.
Sachverhalt:
Bereits in der Planungs- und Umweltausschusssitzung am 10. September 2014 wurde unter TOP 7. beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 16 „Stadtzentrum“ in einem 7. vereinfachten Änderungsverfahren in der Form zu ändern, dass zum Erhalt von gewerblichen Räumlichkeiten im Erdgeschoss von Gebäuden im festgesetzten Kerngebiet die bisher entgegen der gesetzlichen Bestimmung in den textlichen Festsetzungen enthaltene Ausnahmeregelung ersatzlos zu streichen ist.
Um aber für die Überbrückungsphase bis zur Rechtskraft des 7. vereinfachten Änderungsverfahrens möglichen Nutzungsänderungen (von gewerblichen Räumlichkeiten in Wohnraum im Erdgeschossbereich des Kerngebietes) wirksam entgegenzutreten, ist das Instrument der Veränderungssperre gemäß den §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) anzuwenden.
Auf den im Entwurf beigefügten Satzungstext wird verwiesen.
Finanzielle
Auswirkungen
-------------------------------
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten € Personalkosten € keine |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
|
|
Kostenstelle/Konto |