Betreff
Benennung der jeweiligen Ausschussvorsitzenden und deren Vertreter
Vorlage
BV/FB2/050/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Fraktionen geben die Namen der Stadtverordneten bekannt, die den Vorsitz und stellvertretenden Vorsitz in den zugeteilten Ausschüssen übernehmen sollen. Folgende Stadtverordnete sind demnach zu Ausschussvorsitzenden in den nachstehenden Ausschüssen bestimmt worden:

 

Ausschuss

Vorsitzender

Fraktion

Vertreter

Fraktion

Haupt- und Finanzausschuss

 

CDU

Wahl in der 1. HFA-Sitzung

CDU

Rechnungsprüfungsausschuss

 

CDU

 

CDU

Wahlprüfungsausschuss

 

CDU

 

CDU

Personalausschuss

 

SPD

 

SPD

Bauausschuss

 

SPD

 

SPD

Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss

 

CDU

 

CDU

Planungs- und Umweltausschuss

 

CDU

 

CDU

Kultur- und Sportausschuss

 

SPD

 

SPD

Schul-, Sozial- und Jugendausschuss

 

CDU

 

CDU

 


Sachverhalt:

 

Seitens der Verwaltung wird zunächst auf die Ausführungen zu TOP 10. (Verteilung der Ausschussvorsitze und stv. Ausschussvorsitze) der Ratsniederschrift vom 25.06.2014 verwiesen.

 

Entsprechend der bei dem vorgenannten Tagesordnungspunkt erfolgten Verteilung der Ausschussvorsitze und stellvertretenden Ausschussvorsitze benennen die Fraktionen nun die jeweiligen Stadtverordneten, die Ausschussvorsitzende bzw. stellvertretende Ausschussvorsitzende werden.


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto