Betreff
2. Änderung der Satzung über die Anstalt des öffentlichen Rechts "Stadtbetrieb Wassenberg"
Vorlage
BV/FB2/049/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage beigefügte 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Wassenberg über die Anstalt des öffentlichen Rechts „Stadtbetrieb Wassenberg“ vom 10.02.2004 wird hiermit erlassen.


Sachverhalt:

 

Gemäß § 5 der Satzung der Stadt Wassenberg über die Anstalt des öffentlichen Rechts „Stadtbetrieb Wassenberg“ besteht der Verwaltungsrat aus dem Vorsitzenden und den 16 übrigen Mitgliedern. Die vom Rat zu wählenden übrigen Mitglieder sollen nach Möglichkeit dem Haupt- und Finanzausschuss angehören. Für die übrigen Mitglieder werden Vertreter bestellt. Vorsitzender des Verwaltungsrates ist der Bürgermeister der Stadt Wassenberg.

 

In der am 5. August 2014 stattgefundenen interfraktionellen Sitzung wurde u. a. die Wahl der Mitglieder und Stellvertreter des Verwaltungsrates des Stadtbetriebes Wassenberg (AöR) erörtert.

 

Die seitens der CDU-Fraktion angeregte Aufstockung (nunmehr 17 Mitglieder/Vertreter) setzt eine entsprechende Änderung der Satzung der Stadt Wassenberg über die Anstalt des öffentlichen Rechts „Stadtbetrieb Wassenberg“ voraus.

 

Für die Wirksamkeit einer solchen Satzungsänderung ist die öffentliche Bekanntmachung (hier: Amtsblatt) unabdingbar. Wegen Rechtsnormcharakter der Änderungssatzung ist es rechtlich nicht möglich, dass Inkrafttreten dieser Satzung zum Zeitpunkt der Beschlussfassung zu regeln (auch Auffassung des Städte- und Gemeindebundes). Dies bedeutet, dass erst in der Ratssitzung am 30.09.2014 die Wahl der Mitglieder und Stellvertreter des Verwaltungsrates AöR zur Tagesordnung gestellt werden kann.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die im Entwurf als Anlage beigefügte 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Wassenberg über die Anstalt des öffentlichen Rechts „Stadtbetrieb Wassenberg“ vom 10.02.2004 zu beschließen.

 

Anmerkung:

Vorab ist der Vordruck „Wahlvorschlag des Verwaltungsrates Stadt Wassenberg“ bei einer Mitgliederstärke von 17 Stadtverordneten als Anlage beigefügt.


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

·        Wahlvorschlag des Verwaltungsrates Stadt Wassenberg

·        Entwurf der 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Wassenberg über die Anstalt des öffentlichen Rechts „Stadtbetrieb Wassenberg“ vom 10.02.2004