Beschlussvorschlag:
Der Wahlleiter schlägt dem Wahlausschuss vor, die der Beschlussvorlage beiliegenden Wahlvorschläge
· a) für das Amt des Bürgermeisters gem. Anlage 1,
· b) für die Wahl in den Wahlbezirken gem. Anlage 2,
· c) für die Wahl aus den Reservelisten gem. Anlage 3
zuzulassen.
Sachverhalt:
Die von den Parteien eingereichten Wahlvorschläge wurden vorgeprüft. Die Wahlvorschläge sind fristgerecht eingegangen. Nachdem einige Unterlagen innerhalb der zulässigen Frist ergänzt bzw. berichtigt wurden, konnte die Vorprüfung ohne Mängel abgeschlossen werden.
Die vorgeprüften Wahlvorschläge für das Amt des Bürgermeisters, die Wahl in den Wahlbezirken und aus den Reservelisten kann den beiliegenden Anlagen 1 – 3 entnommen werden.
Anlagenverzeichnis:
3 Anlagen