Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die im Entwurf vorgelegte 6. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlussleitungen vom 14.12.2007 (Anlage 1).
Sachverhalt:
Zur Klarstellung der Abrechnung von Aufwendungen für die Herstellung und Erneuerung von Grundstücksanschlussleitungen wird § 19 der Satzung nach Abstimmung mit der Kommunalagentur NRW neu gefasst. Die derzeitig gültige Satzung ist in diesem Punkt (Abrechnung einer Grundstücksanschlussleitung nach Einheitssatz bei einer Erneuerungsmaßnahme) konkreter zu bestimmen. Der neue Satzungstext ist als Anlage 1 beigefügt. Eine Gegenüberstellung mit der derzeit geltenden Fassung des § 19 ist als Anlage 2 beigefügt.