hier: Ergebnis der Bürgerinformationsveranstaltung vom 15.07.2013 sowie Eigentümerbefragung vom 25.07.2013 und Beschluss des Bauprogramms
Beschlussvorschlag:
Die
Straße „Am Hartebeuer“ wird wie folgt ausgebaut:
a) 1.
Abschnitt: Niveaugleiche
Pflasterbauweise mit überfahrbaren Flachbordsteinen
(nachmalige
Herstellung) einschl. Straßenentwässerung und Straßenbeleuchtung
2.
Abschnitt: Niveaugleiche
Pflasterbauweise mit überfahrbaren Flachbordsteinen
(BauGB) einschl. Straßenentwässerung und Straßenbeleuchtung
b) Der
Bereich ab dem Grundstück 1757 bis zur Dammstraße wird als Fußweg gestaltet, wobei
2 Pflanzbeete integriert werden.
Sachverhalt:
Nachdem die Entwurfsplanung zum Ausbau der Straße „Am Hartebeuer“ am
27.06.2013 dem Bauausschuss vorgestellt wurde, ist im Rahmen einer
Bürgerinformationsveranstaltung der Entwurf der Ausbauplanung am 15.07.2013 um
18:00 Uhr im Rathaus Wassenberg (Ratssaal) vorgestellt worden.
Nach einer regen Diskussion in der Informationsveranstaltung (über die
Informationsveranstaltung wurde eine Niederschrift gefertigt, siehe Anlage 1) ist zur weiteren
Vorgehensweise festgelegt worden, dass den betroffenen Grundstückseigentümern
in einer Gegenüberstellung das in der Bürgerinformationsveranstaltung von den
Vertretern der Verwaltung vorgeschlagene Ausbauprogramm mit dem geschätzten
Einheitssatz (siehe nachfolgend unter
1.) und das von den Grundstückseigentümern veränderte Ausbauprogramm mit
dem dazu neu kalkulierten Beitragssatz (siehe
nachfolgend unter 2.) übersandt wird mit der gleichzeitigen Möglichkeit,
durch Ankreuzen für eine der beiden vorgeschlagenen Varianten ein Votum abgeben
zu können.
Zu 1. (Verwaltungsvorschlag)
Niveaugleiche Pflasterbauweise, wobei im 1. Abschnitt
beidseits Gehwege vorgesehen sind und im 2. Abschnitt ab der Verengung die
Straße links und rechts mit einer Rundborde abschließen soll.
Beitragssatz
je qm beitragspflichtiger Fläche:
ca. 27,00 EUR.
Da es sich im 1. Abschnitt (Wohnhäuser Bahnhofstraße
17 und 27 bzw. Am Hartebeuer 1 und 2) aufgrund eines dort bereits vor mehr als
40 Jahren umgesetzten Erschließungsvertrages um eine sogenannte nachmalige
Herstellung handelt, die nach KAG als Anliegerbeitrag abgerechnet wird,
reduziert sich in diesem Bereich der angegebene Beitragssatz unter
Berücksichtigung der in diesem Abschnitt ermittelten beitragspflichtigen Fläche
auf rd. 40 v.H. .
Zu 2. (Prüfvorschlag
der Grundstückseigentümer)
Niveaugleiche Pflasterbauweise mit überfahrbaren
Flachbordsteinen im 1.- und 2. Abschnitt.
(vgl. Ausbau der benachbarten Straße „Alte
Molkerei“)
Beitragssatz
je qm beitragspflichtiger Fläche:
ca. 25,00 EUR.
Da es sich im 1. Abschnitt (Wohnhäuser
Bahnhofstraße 17 und 27 bzw. Am Hartebeuer 1 und 2) aufgrund eines dort bereits
vor mehr als 40 Jahren umgesetzten Erschließungsvertrages um eine sogenannte
nachmalige Herstellung handelt, die nach KAG als Anliegerbeitrag abgerechnet
wird, reduziert sich in diesem Bereich der angegebene Beitragssatz unter
Berücksichtigung der in diesem Abschnitt ermittelten beitragspflichtigen Fläche
auf rd. 40 v.H. .
Die Eigentümerbefragung (siehe Anlage 2) hat am 25.07.2013
stattgefunden.
Im Ergebnis haben sich die Grundstückseigentümer, die sich an der
Befragung beteiligt und die Erklärung zurückgereicht haben, für den
„Prüfvorschlag der Grundstückseigentümer“ ausgesprochen.
Allerdings haben mit gesondertem Schreiben vom 23.08.2013, Eingang:
28.08.2013, (als Anlage 3 beiliegend)
einige Grundstückseigentümer aus dem zweiten Ausbauabschnitt mitgeteilt, dass
aus Ihrer Sicht noch Fragen bzw. Klärungsbedarf bestehe. Diese
Grundstückseigentümer haben um ein weiteres Gespräch mit der Verwaltung
gebeten.
Bei den Unterzeichnern handelt es sich überwiegend um
Grundstückseigentümer, die bereits 1994 ff. vorgezogen eine Baugenehmigung zu
einem Vorhaben während der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 und
genehmigten Provisorien erhalten haben bzw. denen über den Bebauungsplan Nr. 28
in rückwärtigen Grundstücksbereichen Baurechte eingeräumt werden und die mit
diesen Grundstücksflächen nunmehr zu Erschließungsbeiträgen nach Durchführung
des Endausbaues (Baustraße, Entwässerung und Erdverkabelung der Straßenbeleuchtung
wurde bereits in Vorjahren hergestellt) veranlagt werden.
Die Verwaltung beabsichtigt, diese Grundstückseigentümer zu dem
erbetenen Gespräch noch vor der Ratssitzung einzuladen. Sollten sich wider
Erwarten an dem Bauprogramm, das dem Beschlussvorschlag zugrunde liegt,
Änderungen ergeben, kann unmittelbar in der Ratssitzung berichtet werden und
das Bauprogramm für einen derart unterstellten Fall punktuell noch angepasst
werden.
Finanzielle
Auswirkungen
-------------------------------
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten)
370.000,00 € |
jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten €
Personalkosten
€ keine |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf)
€ |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
ca. 60.000,00 €, der Rest wurde in
Vorjahren bereits abgelöst |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)
€ |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
|
(zzgl. Vorleistungen, Bau-straße u.ä. in Vorjahren und
Einnahmeanteil ca. 60 T € |
Kostenstelle/Konto
91210104 |
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Niederschrift über die Bürgerinformationsveranstaltung am 15.07.2013
Anlage 2: Anschreiben Eigentümerbefragung vom 25.07.2013
Anlage 3: Gesondertes Schreiben einiger Grundstückseigentümer vom 23.08.2013,
Eingang: 28.08.2013