Beschlussvorschlag:
1.
Der
Stadtrat spricht sich für die Umsetzung der Neuordnung der WestEnergie und
Verkehr GmbH (west) im Sinne des NEW Holding-Modells aus.
2.
Zu
diesem Zweck soll die west in eine „West Verkehr GmbH“ und eine „West Energie
GmbH“ aufgespalten werden.
3.
Für
die Umsetzung der Neuordnung der west wird der 01.01.2014 angestrebt. Dabei
muss sichergestellt sein, dass für das Jahr 2014 als dem letzten Jahr der
Grundpachtlaufzeit der volle Ausgleich bezüglich der Differenz zwischen dem
Ergebnisanteil aus der NEW Kommunalholding und dem garantierten Ergebnis aus
der Verpachtung (KWH-Seite = 8 Mio. € vor Ertragssteuern für das Jahr 2014)
gezahlt wird.
4.
Der
Bürgermeister als Mitglied der Stadt Wassenberg in den Gremien der west und der
KWH wird beauftragt, die Neuordnung der west in den Gremien entsprechend weiter
zu betreiben.
5.
Zu
gegebener Zeit ist über die konkrete Ausgestaltung der neuen Struktur (z. B.
hinsichtlich des Gesellschaftsvertrages und der Gremienbesetzung) erneut im Stadtrat
zu beraten und zu beschließen.
Sachverhalt:
Unter dem gleichen Datum wurde ein
Pachtvertrag geschlossen, mit dem die west ihre Versorgungssparte an die
Niederrheinische Versorgung und Verkehr AG - NVV (heute: NEW Niederrhein
Energie und Wasser AG – NEW AG) verpachtet hat.
Der Pachtvertrag umfasst insbesondere die Strom- und
Gasversorgungsnetze, die dazugehörigen Grundstücke, Baulichkeiten und das
Umlaufvermögen sowie die der Versorgungssparte zuzurechnenden Beteiligungen.
Der Pachtvertrag begann mit wirtschaftlicher
Wirkung zum 01.01.2008 und hat eine Grundlaufzeit bis zum 31.12.2014.
Dabei entfällt auf den KWH-Anteil an der west eine Pacht in Höhe von 8,0 Mio. €
vor Ertragssteuern.
Operativ ist die west seit Anfang 2008 damit
lediglich noch im Bereich des ÖPNV tätig.
Der Pachtvertrag sieht vor, dass die west
unter Einhaltung einer Frist von zwei Jahren auf das Ende der Grundlaufzeit
(also grundsätzlich bis zum 31.12.2012) eine Verlängerung des Pachtvertrages
gegenüber der NEW AG verlangen kann. Bei der Umsetzung dieser Option verringert
sich die auf den KWH-Anteil entfallende Pachthöhe auf 4,9 bis 7 Mio. € vor Ertragssteuern.
Die genannte Erklärungsfrist wurde seitens der NEW AG bis zum 31.10.2013 verlängert.
Als weitere Handlungsalternativen nennt der
Pachtvertrag im Übrigen
1.
die
Beendigung der Verpachtung, die Aufspaltung der west in eine Verkehrs- und eine
Versorgungsgesellschaft und den Verkauf der Anteile der KWH an der Versorgungsgesellschaft
an die NEW AG und Auszahlung des
Kaufpreises an die KWH sowie
2.
die
Beendigung der Verpachtung, die Aufspaltung der west in eine Verkehrs- und eine
Versorgungsgesellschaft und den Verkauf der Anteile der KWH an der Versorgungssparte
an die NEW und die Einbringung des Kaufpreises als typisch stille Beteiligung der KWH an der NEW AG.
Vor diesem Hintergrund hat die west die
HS-Regio Wirtschaftsprüfung GmbH beauftragt,
Handlungsalternativen des Kreises Heinsberg und der Städte und Gemeinden
des Kreises Heinsberg nach Ablauf der Grundpachtzeit des zwischen der west und
der NEW AG geschlossenen Vertrages über die Verpachtung der Versorgungssparte
der west zu entwickeln bzw. zu prüfen.
Die Ergebnisse dieser Untersuchung wurden
dem Stadtrat unter TOP 9 in der Ratssitzung am 02.05.2013 durch Herrn
Dipl.-Ing. Winkens von der WestEnergie und Verkehr GmbH vorgestellt. Der
Beitrag der HS-Regio-Wirtschaftsprüfungsgesellschaft liegt dieser Vorlage als
Anlage nochmals bei.
Als wichtigste Ziele der Umstrukturierung
der west wurden bereits seinerzeit folgende Gesichtspunkte genannt:
1.
Möglichst
weitgehende Abdeckung der Verluste des ÖPNV.
2.
Erhalt
des steuerlichen Querverbundes Verkehr – Versorgung.
3.
Beibehaltung
der bisherigen Systematik zur Verteilung des Verkehrsverlustes und des
Versorgungsgewinnes auf die Städte und Gemeinden des Kreises Heinsberg.
4.
Erfüllung
der künftigen Voraussetzungen für die Direktvergabe des ÖPNV an die west.
Zum letzten Punkt hat der Gutachter bemerkt,
dass als Voraussetzung für eine künftige Direktvergabe des ÖPNV an die west,
die im Jahre 2017 vorzunehmen wäre, in jedem Falle zu gegebener Zeit eine
Aufhebung des Dreiviertel-Quorums bei Abstimmungen in der Gesellschafterversammlung
der KWH notwendig ist. Die Direktvergabe wird künftig nur möglich sein, wenn
der ÖPNV-Aufgabenträger - also der Kreis Heinsberg - ÖPNV-Entscheidungen
alleine treffen kann. Dies bedingt im Ergebnis eine Änderung des
Gesellschaftsvertrages der KWH zu gegebener Zeit.
Die vom Gutachter auch geprüfte Möglichkeit
der Einbeziehung der Kreiswasserwerk Heinsberg GmbH unter der Voraussetzung des
Erhalts der 100 % Beteiligung des Kreises an dieser GmbH wurde letztlich nicht
weiterverfolgt. Sie hätte die vorgesehene und notwendige Neuordnung der west
enorm verkompliziert, ohne dass ein nennenswerter wirtschaftlicher Vorteil
erreicht werden könnte.
Unter Berücksichtigung der genannten Ziele
hat der Gutachter festgestellt, dass von den eingangs genannten im Pachtvertrag
vorgesehenen drei Handlungsoptionen zwei ausscheiden.
Bei einer Fortsetzung der Verpachtung kommt
er zu dem Ergebnis, dass der Erhalt des Querverbunds zwischen Verkehr und
Versorgung nicht gewährleistet ist. Auch die Direktvergabe des ÖPNV an die west
wird bei dieser Lösung wegen der Beteiligung der NEW AG an der west nach 2017
nicht mehr möglich sein.
Bei einem Verkauf der Versorgungssparte
würden in den Folgejahren die Gewinne zur Abdeckung der ÖPNV-Verluste
fortfallen. Damit würde auch kein Potenzial zum Erhalt des steuerlichen
Querverbundes zur Verfügung stehen und auch für die angestrebte Beibehaltung
der bisherigen Verrechnungssystematik zwischen Versorgungsgewinnen und
ÖPNV-Verlusten gäbe es kein Potenzial.
Lediglich die Variante der stillen
Beteiligung könnte so gestaltet werden, dass alle Ziele der Umstrukturierung
erfüllt wären. Abgesehen von der damit allerdings nicht mehr möglichen
Einflussnahme der KWH-Seite auf die Versorgungssparte kommt der Gutachter bei
dieser Lösung bei den angenommenen Prämissen auch zu einem wirtschaftlich
negativen Ergebnis.
Zusätzlich hat der Gutachter deshalb auch
die Einbindung der KWH in das bereits zwischen der Stadt Mönchengladbach und
der Stadt Viersen bestehende NEW Holding-Modell geprüft. Nach dem Ergebnis der Untersuchung würde
diese Einbindung die verfolgten Ziele am besten
erfüllen. Das wirtschaftliche Ergebnis stellt sich besser dar, als bei
einer stillen Beteiligung und auch die Einflussnahme der KWH-Seite auf die
Versorgungssparte wäre durch die Beteiligung der NEW Kommunalholding GmbH an
der NEW AG über die Mitarbeit in den Gremien der beiden Gesellschaften
gewährleistet.
Ein Gesamtüberblick über die geprüften
Handlungsalternativen mit Hinweis auf die Zielerreichung ist der beiliegenden
Anlage zu entnehmen. Eine graphische Darstellung der Struktur bei Einbindung
der KWH in das NEW Holding-Modell ist ebenfalls Bestandteil der Anlage.
Voraussetzung für eine Umsetzung der
Umstrukturierung in Form des NEW Holding-Modells (wie im Übrigen auch bei der
stillen Beteiligung) ist die Spaltung der west in eine „West Verkehr GmbH“ und
in eine „West Energie GmbH“. Dabei wäre, wie aus dem beigefügten Schaubild
ersichtlich ist, die „West Verkehr GmbH“ zu 98 % eine Tochter der NEW
Kommunalholding-GmbH und zu 2 % eine Beteiligung der KWH. Die „West Energie
GmbH“ wäre zu 100 % Tochter der NEW AG.
An der NEW AG wiederum wäre die NEW
Kommunalholding GmbH zu 61,23 % beteiligt. Über einen Gewinnabführungsvertrag
zwischen der NEW AG und der NEW Kommunalholding GmbH wäre damit die KWH und
damit auch die Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg und Städte und
Gemeinden) künftig am wirtschaftlichen Ergebnis der NEW AG beteiligt, u. z.
ausgehend vom Wert der KWH mit einem Anteil von 16,66 % an der NEW Kommunalholding
GmbH.
Für eine Einbindung der KWH und der west in
das Kommunalholding-Modell sprechen zusammengefasst folgende Gesichtspunkte:
1.
Der
steuerliche Querverbund bleibt erhalten.
2.
Die
Direktvergabe an das kommunale Unternehmen - im Falle der vorstehenden
Vorgehensweise die abgespaltene „West Verkehr GmbH“ - ist ausgehend von einer gesonderten
Untersuchung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PWC, die im Auftrag der NEW AG
durchgeführt wurde, zu gegebener Zeit möglich.
3.
Unter
den untersuchten Varianten handelt es sich um die wirtschaftlich
vorteilhafteste Lösung.
4.
Die
bestehende Verrechnungssystematik zwischen Versorgungsgewinnen und
ÖPNV-Verlusten kann auf Ebene der KWH beibehalten werden.
Hinzu kommt die künftig weiterhin bestehende
Möglichkeit der Einflussnahme durch Berücksichtigung von KWH-Vertretern in den
Gremien der NWE Kommunalholding GmbH und der NEW AG. Darüber hinaus handelt es
sich bei der Struktur nach Einschätzung der Verwaltung um eine robuste
nachhaltige Lösung, die auch Synergieeffekte haben dürfte.