Betreff
Wahl von Ausschussmitgliedern als weitere Vertreter im Falle der Verhinderung der persönlichen Vertreter
Vorlage
BV/FB2/074/2012
Art
Beschlussvorlage

Gemäß § 19 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Wassenberg werden in den Haupt- und Finanzausschuss, Planungs- und Umweltausschuss und Rechnungsprüfungsausschuss alle Stadtverordnete, die dem jeweiligen Ausschuss nicht bereits als Mitglied bzw. stv. Mitglied angehören, in alphabetischer Reihenfolge als Vertreter/in im Verhinderungsfall des persönlichen Vertreters/der persönlichen Vertreterin gewählt. 


Sachverhalt:

Frau Sabine Steinhage ist seit 01.11.2012 Mitglied des Rates der Stadt Wassenberg. Unter Berücksichtigung der Ersatzwahl gemäß dem vorstehenden Tagesordnungspunkt ist die Regelung des § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Wassenberg zu berücksichtigen.

 

Danach können persönliche Vertreter gewählt werden. Ist der gewählte Vertreter verhindert so ist dessen Fraktion oder Gruppe berechtigt, den Vertreter aus ihren Stadtverordneten in alphabetischer Reihenfolge zu stellen, wenn dieser vom Rat als Vertreter in den Ausschuss gewählt ist.