Betreff
Bestellung eines stellvertretenden Wehrleiters
Vorlage
BV/FB3/072/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt gem. § 17 der Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters Prömper, Herrn Brandinspektor Frank Vondahlen, zunächst kommissarisch zum stv. Leiter der Feuerwehr Wassenberg zu bestellen.

Nach erfolgreicher Teilnahme an dem vorgeschriebenen Lehrgang F VI (Wehrführer) erfolgt dann die Bestellung für die Dauer von 6 Jahren gem. § 11 des Gesetzes über den Feuerschutz- und die Hilfeleistung (FSHG). Der Funktionsträger ist zum Ehrenbeamten auf Zeit zu ernennen, da er nicht hauptamtlich tätig ist.

 


Sachverhalt:

 

Durch den Rücktritt des bisherigen stv. Wehrführers Claus Vaehsen ist der stv. Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Wassenberg (stv. Wehrführer) neu zu bestellen.

 

Auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters wird der stv. Wehrführer für die Dauer von sechs Jahren durch den Rat der Stadt Wassenberg bestellt. Soweit er nicht hauptamtlich tätig ist, ist er zum Ehrenbeamten auf Zeit zu ernennen. Vor der Ernennung des stv. Wehrführers hat der Kreisbrandmeister die aktive Wehr anzuhören. Der stv. Wehrführer muss für sein Amt persönlich und fachlich geeignet sein. Dazu wird in dem beigefügten Schreiben des Kreisbrandmeisters Karl-Heinz Prömper vom 11. Dezember 2012 Stellung genommen.

 

Gem. diesem Schreiben wird dem Rat der Stadt Wassenberg vorgeschlagen, auf der Grundlage des Ergebnisses einer Anhörung vom 11. Dezember 2012, Herrn Brandinspektor Frank Vondahlen zunächst kommissarisch zum stv. Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Wassenberg zu bestellen. Nach erfolgreicher Teilnahme an dem vorgeschriebenen Lehrgang F VI (Wehrführer) sollte dann die Bestellung für die Dauer von 6 Jahren unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit erfolgen.

 

Die Zeit der kommissarischen Übertragung darf 2 Jahre nicht übersteigen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto