Beschluss:
Der Stadtrat beschließt gem. § 17 der Verordnung über die
Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren auf
Vorschlag des Kreisbrandmeisters Prömper, Herrn Brandinspektor Frank Vondahlen,
zunächst kommissarisch zum stv. Leiter der Feuerwehr Wassenberg zu bestellen.
Nach erfolgreicher Teilnahme an dem vorgeschriebenen
Lehrgang F VI (Wehrführer) erfolgt dann die Bestellung für die Dauer von 6
Jahren gem. § 11 des Gesetzes über den Feuerschutz- und die Hilfeleistung
(FSHG). Der Funktionsträger ist zum Ehrenbeamten auf Zeit zu ernennen, da er
nicht hauptamtlich tätig ist.
Sachverhalt:
Durch den Rücktritt des bisherigen stv. Wehrführers Claus Vaehsen ist der
stv. Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Wassenberg (stv. Wehrführer) neu zu
bestellen.
Auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters wird der stv. Wehrführer für die
Dauer von sechs Jahren durch den Rat der Stadt Wassenberg bestellt. Soweit er
nicht hauptamtlich tätig ist, ist er zum Ehrenbeamten auf Zeit zu ernennen. Vor
der Ernennung des stv. Wehrführers hat der Kreisbrandmeister die aktive Wehr
anzuhören. Der stv. Wehrführer muss für sein Amt persönlich und fachlich
geeignet sein. Dazu wird in dem beigefügten Schreiben des Kreisbrandmeisters
Karl-Heinz Prömper vom 11. Dezember 2012 Stellung genommen.
Gem. diesem Schreiben wird dem Rat der Stadt Wassenberg vorgeschlagen,
auf der Grundlage des Ergebnisses einer Anhörung vom 11. Dezember 2012, Herrn
Brandinspektor Frank Vondahlen zunächst kommissarisch zum stv. Leiter der
Freiwilligen Feuerwehr Wassenberg zu bestellen. Nach erfolgreicher Teilnahme an
dem vorgeschriebenen Lehrgang F VI (Wehrführer) sollte dann die Bestellung für
die Dauer von 6 Jahren unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit
erfolgen.
Die Zeit der kommissarischen Übertragung darf 2 Jahre nicht übersteigen.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten € Personalkosten € keine |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |