Betreff
Bebauungsplan Nr. 57 "Rothenbachpark"; hier: Ergebnis der 3. vereinfachten Änderung und Satzungsbeschluss
Vorlage
BV/FB4/040/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die 3. vereinfachte Änderung zum Bebauungsplan Nr. 57 „Rothenbachpark“ wird in der Fassung der Ratsentscheidung vom 13. September 2012 gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.


Sachverhalt:

Der Bebauungsplan Nr. 57 „Rothenbachpark“ beinhaltet u.a. drei Sondergebiete.

Während das Sondergebiet 1 (SO 1) bereits durch Golfclubhaus mit Folgeeinrichtung seit Jahren in Betrieb ist, beabsichtigt nunmehr ein Investor im Bereich des Sondergebietes 2 (ehemalige Offiziersmesse) -SO 2-: Hotel mit Folgeeinrichtung-  neben einer Hotelnutzung ebenfalls Betreuung, Pflege, betreutes Wohnen usw. für Pflegebedürftige aber auch eine Vermietung von Wohnraum (z.B. Ferienwohnungen) in diesem Gebiet zu betreiben.

Das bestehende dritte Sondergebiet beinhaltet die Festsetzung SO 3: Rehabilitationszentrum mit Folgeeinrichtungen und Sportanlagen.

Die Planungsabsichten des Investors wurden bereits im Vorfeld mit der Bauaufsicht des Kreises Heinsberg abgestimmt. Um durch zukünftige Folgenutzungen weitere Bebauungsplanänderungen für die Sondergebiete 2 und 3 zu vermeiden, besteht zwischen den Behörden Einvernehmen darüber, die heutigen Festsetzungen der Sondergebiete 2 und 3 wie folgt zusammenfassend zu ändern:

SO 2   =          Sondergebiet für Beherbergungsgewerbe, soziale                                                      Zwecke, Wohnen mit Folgeeinrichtungen

Auf der Grundlage dieser abgestimmten Regelung erfolgte anschließend im vereinfachten Änderungsverfahren die Beteiligung gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB).

Im Rahmen dieses Verfahrens wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.

Die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57 „Rothenbachpark“ ist als Anlage beigefügt.


Finanzielle Auswirkungen

  ja                nein  :  Kostenübernahme erfolgt durch Investor

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

Personalkosten

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

                                       

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

im Finanzplan (investiv)

Nein

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto