Beschlussvorschlag:
Die 3. vereinfachte Änderung zum Bebauungsplan Nr. 57 „Rothenbachpark“
wird in der Fassung der Ratsentscheidung vom 13. September 2012 gemäß § 10
Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.
Sachverhalt:
Der Bebauungsplan Nr. 57 „Rothenbachpark“ beinhaltet u.a. drei
Sondergebiete.
Während das Sondergebiet 1 (SO 1) bereits durch Golfclubhaus mit
Folgeeinrichtung seit Jahren in Betrieb ist, beabsichtigt nunmehr ein Investor
im Bereich des Sondergebietes 2 (ehemalige Offiziersmesse) -SO 2-: Hotel mit
Folgeeinrichtung- neben einer
Hotelnutzung ebenfalls Betreuung, Pflege, betreutes Wohnen usw. für
Pflegebedürftige aber auch eine Vermietung von Wohnraum (z.B. Ferienwohnungen)
in diesem Gebiet zu betreiben.
Das bestehende dritte Sondergebiet beinhaltet die Festsetzung SO 3:
Rehabilitationszentrum mit Folgeeinrichtungen und Sportanlagen.
Die Planungsabsichten des Investors wurden bereits im Vorfeld mit der
Bauaufsicht des Kreises Heinsberg abgestimmt. Um durch zukünftige
Folgenutzungen weitere Bebauungsplanänderungen für die Sondergebiete 2 und 3 zu
vermeiden, besteht zwischen den Behörden Einvernehmen darüber, die heutigen
Festsetzungen der Sondergebiete 2 und 3 wie folgt zusammenfassend zu ändern:
SO 2 = Sondergebiet für Beherbergungsgewerbe, soziale Zwecke,
Wohnen mit Folgeeinrichtungen
Auf der Grundlage dieser abgestimmten Regelung erfolgte anschließend im
vereinfachten Änderungsverfahren die Beteiligung gemäß § 13 Baugesetzbuch
(BauGB).
Im Rahmen dieses Verfahrens wurden keine Anregungen und Bedenken
vorgebracht.
Die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57 „Rothenbachpark“
ist als Anlage beigefügt.
Finanzielle
Auswirkungen
ja nein :
Kostenübernahme erfolgt durch Investor
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten)
€ |
jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten €
Personalkosten
€ keine |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf)
€ |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
€ |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)
€ |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto
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