Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung schlägt vor, den als Anlage beigefügten Entwurf der 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wassenberg vom 18. Dezember 2009 zu beschließen.
Sachverhalt:
Anfang des Jahres 2011
wurde für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Wassenberg ein Einsatzleitwagen
(ELW) angeschafft, der im Feuerwehrgerätehaus der Löschgruppe Wassenberg
stationiert ist.
Aus diesem Grund ist es
erforderlich, den Kostentarif für die Inanspruchnahme des Fahrzeuges in die
bestehende Feuerwehrgebührensatzung vom 18. Dezember 2009 aufzunehmen.
Die Ermittlung des
Tarifes erfolgte in Anlehnung an die Berechnungen der Tarife für die übrigen
Fahrzeuge im Zusammenhang mit dem Erlass der o. g. Satzung.
Der Tarif für den ELW
ergibt sich wie folgt:
Ausgehend von den
Anschaffungskosten inkl. Beladung u.
Wärmebildkamera für das Fahrzeug (77.500,-- €)
wurden unter Berücksichtigung
von
1.
der Laufzeit im
Rahmen der Abschreibung (20 Jahre),
2.
den
kalkulatorischen Zinsen (6% von der Hälfte des Anschaffungswertes),
3.
den pauschalierten
Unterhaltungskosten (15 % von AfA u. kalk. Zinsen) ,
4.
dem öffentlichen
Interesse (60 %),
die kalkulatorischen
Kosten ermittelt (Summe der sich aus den Ziffern 1-3 ergebenden Beträge abzgl.
des Betrages zu Ziffer 4 = 2.852).
Der sich hieraus
ergebende Betrag wurde durch die ermittelten Betriebsstunden (Einsatzstunden)
der Löschgruppe Wassenberg im Jahre 2010 = 77 Stunden dividiert, so dass sich
letztendlich ein Stundensatz von 37,-- € ergibt.
Dieser Betrag wird
seitens der Verwaltung, auch in Rücksprache mit der Feuerwehrleitung, als
realistisch und angemessen angesehen.
Des Weiteren wurden die
Kostentarife für die übrigen Fahrzeugkategorien gem. des Ratsbeschlusses vom
17. Dezember 2009 entsprechend der Preisindizes für die Jahre 2010 (1,1 %) u.
2011 (2,3 %) angepasst.
Auf Grund der Änderung
des Wortlautes des § 41 Abs. 2 Ziffern 4 u. 5 des Gesetzes über den Feuerschutz
und die Hilfeleistung erfolgte zudem eine Anpassung des Textes in der Satzung, hier § 2
Abs. 1 Ziffern 4 u. 5, an den vorgegebenen Gesetzestext.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten € Personalkosten € keine � |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |