Betreff
Antrag des Stadtverordneten Sven Müller-Holtkamp vom 24.03.2023 betreffend „Beschaffung eines Self-Service-Terminals“
Vorlage
BV/FB1/029/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Antrag des Stadtverordneten Sven Müller-Holtkamp vom 24.03.2023 betreffend „Beschaffung eines Self-Service-Terminals“ wird aus Gründen der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit abgelehnt.

 

 


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 24.03.2023 beantragt der Stadtverordnete Sven Müller-Holtkamp die Beschaffung eines Self-Service-Terminals der Bundesdruckerei für den Einsatz im Einwohnermeldeamt. An diesem Terminal sollen Antragstellende ein biometrisches Foto, Fingerabdrücke sowie Unterschriften für den Personalausweis oder den Reisepass erfassen können, wodurch insbesondere eine Zeit- und Kostenersparnis erreicht werden können solle. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den als Anlage beigefügten Antrag verwiesen.

 

Derzeit erfolgt die Beantragung der genannten Dokumente nach vorheriger telefonischer bzw. elektronischer Terminbuchung per Vororttermin bei den Sachbearbeitenden. Dort sind mit Lizenzen der Bundesdruckerei versehene Unterschriftentableaus, Fingerabdruckscanner, Dokumentendrucker sowie Scanner eingerichtet. Die Warte- sowie die Bearbeitungszeiten sind durch das Terminsystem im Regelfall sehr gering. Sofern Antragstellende ein biometrisches Fotodokument erstellen müssen, ist im Kellergeschoss des Rathauses bereits ein entsprechender Fotoautomat vorhanden, über den die Bilddateien automatisch in das Einwohnermeldesystem übernommen werden.

 

In Anbetracht eines im Vergleich zu anderen Städten verhältnismäßig geringen allgemeinen Fallaufkommens sowie hiervon ausgehend eines eher als gering einzuschätzenden Nutzendenkreis im Bereich der Stadt Wassenberg wird eine Anschaffung eines Self-Service-Terminals als nicht wirtschaftlich bewertet. Neben den Anschaffungskosten entstünden weitere Ausgaben für den Erwerb von Lizenzen sowie laufender Personalaufwand für die stetige Wartung des Systems. Die Bundesdruckerei vergibt Lizenzen darüber hinaus nur bei nachweisbar hinreichender Auslastung der damit verbundenen Geräte. Bereits für die jetzigen drei Plätze im Einwohnermeldeamt kann ein derartiger Nachweis nur mit Aufwand erbracht werden. Gleichzeitig kann mit einem Self-Service-Terminal eine persönliche Beratung durch die Sachbearbeitenden vor Ort nicht vollständig ersetzt werden und dürfte oftmals weiterhin korrigierend erfolgen müssen. Die beabsichtige Zeitersparnis für die Antragstellenden ist folglich nicht durchgängig zu gewährleisten. Im Übrigen erfolgt auch der jetzige Prozess bereits digital, weshalb sich auch ein dahingehender Mehrwert durch ein Self-Service-Terminal nicht ergäbe (beispielsweise kann hierdurch kein Vorortbesuch oder eine Abholung ersetzt werden).

 

Vor diesen Hintergründen wird nach Abwägung eine Beschaffung nicht als zielführend und insoweit als unwirtschaftlich bewertet.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag des Stadtverordneten Sven Müller-Holtkamp vom 24.03.2023