Beschlussvorschlag:
Die bisherige
Verkehrsführung im Bereich Forster Weg (Einrichtung einer sog. unechten
Einbahnstraße) soll – bei Freigabe des Fahrradverkehrs – beibehalten werden.
Sachverhalt:
Auf Antrag der
CDU-Fraktion vom 26.05.2020 und in Ausführung des Beschlusses des Rates vom
07.04.2022 wurde am 22.08.2022 der Forster Weg als sog. unechte Einbahnstraße
mit Einfahrverbot im Bereich der Straßen An der Haag/Patersgraben eingerichtet.
Dies erfolgte zunächst im Rahmen einen „Testphase“ zeitlich befristet, um die
Wirkung der beabsichtigten Verkehrslenkung zu ermitteln.
Bereits zuvor
wurde im Kreuzungsbereich Rurtalstraße/L 117 eine eigene Linksabbiegespur
baulich hergestellt, um die aus der Oberstadt abfließenden Verkehrsströme
verbessert ableiten zu können.
Nach Ablauf
der Testphase ist aus Sicht der Verwaltung festzustellen, dass der gewünschte
Lenkungseffekt weitestgehend eingetreten ist. Der weit überwiegende Teil des aus
der Oberstadt (Burgstraße) kommenden Verkehrs verlässt die Stadt über die
Roermonder Straße und Rurtalstraße Richtung L 117.
Bereits
unmittelbar nach Einrichtung der sog. unechten Einbahnstraße (bis etwa Mitte
September 2022) nutzten rund 50 % der Fahrzeuge, die zuvor den Forster Weg
Richtung L 117 befahren haben, die Umfahrung Rurtalstraße zur L 117.
Zwischenzeitlich ist dieser Anteil weiter nach stichprobenartiger Zählung auf
rund 65-70 % gestiegen.
Gleichzeitig
hat die Einrichtung der unechten Einbahnstraße allerdings auch zu einer
Erhöhung des Verkehrsaufkommens auf der Straße Patersgraben geführt, da
zusätzlicher Verkehr von der Oberstadt kommend über den Patersgraben und in der
Folge die Graf-Gerhard-Straße und Heinsberger Straße zur L 117 abfließt.
Zur weiteren
Ermöglichung von Zielverkehr in die Innenstadt schlägt die Verwaltung
gleichwohl vor, die vorhandene Verkehrsführung beizubehalten. Die Verwaltung
hatte bereits darauf hingewiesen, dass sie in Abstimmung mit dem
Kreisstraßenverkehrsamt die Freigabe der Einfahrt in den Forster Weg für
Fahrradfahrende erreichen möchte.
Im
Erörterungsgespräch mit dem Kreisstraßenverkehrsamt sowie der
Kreispolizeibehörde am 20.03.2023 wurde die erfolgreiche Testphase der
Einbahnstraßeneinrichtung festgestellt sowie die Möglichkeit der „Freigabe“ der
Einfahrt in den Forster Weg für Fahrradfahrende mitgeteilt. Letztere soll durch
eine entsprechend angepasste Platzierung der Pflanzkübel derart erfolgen, dass
Fahrradfahrende rechtsseitig von den Pflanzkübeln in den Forster Weg einfahren
dürfen.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten € Personalkosten € keine
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Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |