Betreff
Dauerhafte Ausweisung der Straße "Forster Weg" als "unechte" Einbahnstraße
Vorlage
BV/FB3/019/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die bisherige Verkehrsführung im Bereich Forster Weg (Einrichtung einer sog. unechten Einbahnstraße) soll – bei Freigabe des Fahrradverkehrs – beibehalten werden.

 

 


Sachverhalt:

Auf Antrag der CDU-Fraktion vom 26.05.2020 und in Ausführung des Beschlusses des Rates vom 07.04.2022 wurde am 22.08.2022 der Forster Weg als sog. unechte Einbahnstraße mit Einfahrverbot im Bereich der Straßen An der Haag/Patersgraben eingerichtet. Dies erfolgte zunächst im Rahmen einen „Testphase“ zeitlich befristet, um die Wirkung der beabsichtigten Verkehrslenkung zu ermitteln.

Bereits zuvor wurde im Kreuzungsbereich Rurtalstraße/L 117 eine eigene Linksabbiegespur baulich hergestellt, um die aus der Oberstadt abfließenden Verkehrsströme verbessert ableiten zu können.

 

Nach Ablauf der Testphase ist aus Sicht der Verwaltung festzustellen, dass der gewünschte Lenkungseffekt weitestgehend eingetreten ist. Der weit überwiegende Teil des aus der Oberstadt (Burgstraße) kommenden Verkehrs verlässt die Stadt über die Roermonder Straße und Rurtalstraße Richtung L 117.

Bereits unmittelbar nach Einrichtung der sog. unechten Einbahnstraße (bis etwa Mitte September 2022) nutzten rund 50 % der Fahrzeuge, die zuvor den Forster Weg Richtung L 117 befahren haben, die Umfahrung Rurtalstraße zur L 117. Zwischenzeitlich ist dieser Anteil weiter nach stichprobenartiger Zählung auf rund 65-70 % gestiegen.

Gleichzeitig hat die Einrichtung der unechten Einbahnstraße allerdings auch zu einer Erhöhung des Verkehrsaufkommens auf der Straße Patersgraben geführt, da zusätzlicher Verkehr von der Oberstadt kommend über den Patersgraben und in der Folge die Graf-Gerhard-Straße und Heinsberger Straße zur L 117 abfließt.

Zur weiteren Ermöglichung von Zielverkehr in die Innenstadt schlägt die Verwaltung gleichwohl vor, die vorhandene Verkehrsführung beizubehalten. Die Verwaltung hatte bereits darauf hingewiesen, dass sie in Abstimmung mit dem Kreisstraßenverkehrsamt die Freigabe der Einfahrt in den Forster Weg für Fahrradfahrende erreichen möchte.

Im Erörterungsgespräch mit dem Kreisstraßenverkehrsamt sowie der Kreispolizeibehörde am 20.03.2023 wurde die erfolgreiche Testphase der Einbahnstraßeneinrichtung festgestellt sowie die Möglichkeit der „Freigabe“ der Einfahrt in den Forster Weg für Fahrradfahrende mitgeteilt. Letztere soll durch eine entsprechend angepasste Platzierung der Pflanzkübel derart erfolgen, dass Fahrradfahrende rechtsseitig von den Pflanzkübeln in den Forster Weg einfahren dürfen.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto