Sachverhalt:
I.
Mit Schreiben
vom 22.09.2022 beantragt die CDU-Fraktion die Prüfung geeigneter Maßnahmen zur
Verkehrsberuhigung auf der Marienstraße (K21) in Ophoven, Höhe Hausnummer 33
bis Pastorat (Fahrtrichtung aus Steinkirchen), zur Beseitigung einer
potentiellen Gefahrenstelle der Verkehrsteilnehmenden. Aufgrund der
Parksituation in dem benannten Bereich sei ein Passieren von Fahrzeugen im
Begegnungsverkehr nicht möglich, wodurch das Überfahren des dortigen
Bürgersteiges vorkomme und damit eine Gefährdung von Fußgängern einhergehe.
II.
Zwischenzeitlich
hat eine Ortsbesichtigung des Kreisstraßenverkehrsamtes sowie der
Kreispolizeibehörde stattgefunden. Im Rahmen der Inaugenscheinnahme der
Örtlichkeit war festzustellen, dass der rechte Fahrbahnrand aus Fahrtrichtung
Kempen kommend rege als Parkfläche genutzt wird, wodurch Verkehrsteilnehmende
gezwungen sind, unter Sichteinschränkung im Bereich der Gegenfahrspur ihre
Fahrt fortzusetzen. Dies führt wiederum dazu, dass ein Begegnungsverkehr
PKW/Linienbusverkehr jedenfalls auf der Straßenfläche nicht möglich ist, wenn
der aus Richtung Steinkirchen kommende Verkehr nicht geringfügig über den
abgesenkten Bordstein ausweichen kann.
Zu einer
nennenswerten Unfalllage ist es an der Örtlichkeit bislang nicht gekommen.
Aus Sicht des
Kreisstraßenverkehrsamtes sowie der Kreispolizeibehörde ist das Aufstellen von
Pfosten ohne eine vorherige
Parkraumbewirtschaftung nicht geboten.
Aus Sicht der
Verwaltung könnte eine solche Parkraumbewirtschaftung dergestalt vorgenommen werden,
dass in entsprechend ausgewiesenen Bereichen (auf Höhe Marienstraße 38) am
rechten Fahrbahnrand auf der Marienstraße aus Fahrtrichtung Kempen in
Fahrtrichtung Steinkirchen ein Haltverbot angeordnet wird.
Der Rat mag
sich erklären, ob eine entsprechende Anordnung beim Kreisstraßenverkehrsamt
beantragt werden soll.
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
Nein |
Ja, mit € |
Kostenstelle/Konto
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Anlagenverzeichnis: