Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Wassenberg bestellt den Leiter des Fachbereichs Verwaltungsmanagement und
Ratsangelegenheiten, Herrn Stadtamtsrat Martin Beckers, mit Wirkung vom
01.01.2023 zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters mit nachfolgender
Einweisung in die entsprechende Planstelle.
Nach Bewährung
und Vorliegen der weiteren beamtenrechtlichen Voraussetzungen, insbesondere
unter Berücksichtigung der vorgesehenen Wartezeiten, kann der Bürgermeister die
weiteren Beförderungen bis zur Besoldungsgruppe A 15 vornehmen.
Sachverhalt:
Der Ltd.
Stadtverwaltungsdirektor und Stadtkämmerer Willibert Darius, derzeit zum
allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters bestellt, wird mit Ablauf des
31.12.2022 in den Ruhestand versetzt mit der Folge, dass über die
Aufgabenzuweisung für den allgemeinen Vertreter für Zeiten ab dem 01.01.2023 zu
entscheiden ist.
Gemäß § 68
Absatz 1 Satz 4 GO NRW bestellt der Rat den allgemeinen Vertreter des
Bürgermeisters, sofern ein Beigeordneter nicht vorhanden ist. Nach § 16 der
Hauptsatzung der Stadt Wassenberg bestellt der Rat insoweit einen
Laufbahnbeamten oder einen Angestellten der Stadt Wassenberg zum allgemeinen
Vertreter der Stadt Wassenberg. Dieser vertritt den Bürgermeister als Leiter
der Verwaltung. Die Stelle ist der Laufbahngruppe 2 zugeordnet und im
Stellenplan mit A 15 ausgewiesen.
Bürgermeister
Marcel Maurer schlägt auf Grundlage einer Auswahlentscheidung unter den bei der
Stadtverwaltung Beschäftigten mit der erforderlichen Qualifikation bzw. den
Zugangsvoraussetzungen die Bestellung des Herrn Martin Beckers zum allgemeinen
Vertreter vor, da dieser für die Wahrnehmung der entsprechenden Aufgaben
besonders geeignet ist und zudem die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die
Wahrnehmung des Amtes erfüllt. Detaillierte Angaben zum beruflichen Werdegang
wurden dem Rat bereits im Zusammenhang mit der seinerzeitigen Einstellung zur
Verfügung gestellt (Ratssitzung vom 04.02.2021). Die Bestellung bzw. die
Funktionszuweisung geht mit der Anerkennung des bereits abgeschlossenen
Masterstudiums im Studiengang Master of Public Management (MPM) an der
Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung des Landes
Nordrhein-Westfalens (HSPV NRW) und insofern der (ausdrücklich möglichen)
nachträglichen Zulassung zur beruflichen Entwicklung nach § 26 LVO NRW einher.
Es ist
beabsichtigt, dass Herr Beckers in Zugleichfunktion die Aufgabe der
Fachbereichsleitung Verwaltungsmanagement und Ratsangelegenheiten (künftig:
Zentrale Aufgaben) weiterhin ausübt.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten € Personalkosten € keine
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Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |