Betreff
Bestellung eines Kämmerers
Vorlage
MV/FB1/027/2022
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Gemäß § 71 Abs. 4 GO NRW ist in kreisfreien Städten ein Beigeordneter zum Kämmerer zu bestellen. Eine vergleichbare Regelung für kreisangehörige Kommunen enthält das Gesetz nicht. Gleichwohl kann auch hier ein Kämmerer mit der Finanzverantwortung betraut werden. Dies ergibt sich bereits daraus, dass zahlreiche Aufgaben per Gesetz dem Kämmerer vorbehalten sind (so z. B. die Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen gemäß § 80 Abs. 1 GO NRW). Wird ein Kämmerer demgemäß bestellt, hat dieser die Zuständigkeit und das Recht, alle Aufgaben durchzuführen, die ihm durch Gesetz zugewiesen sind. Sofern eine Beigeordnetenstelle nicht eingerichtet ist, obliegt dem Bürgermeister die Entscheidung darüber, im Rahmen seines Organisationsrechts einen Kämmerer zu bestellen.

Der Bürgermeister bestellt vor diesen Hintergründen den Leiter des Fachbereichs Finanzen, Herrn Verwaltungsfachwirt Marcel Winkens, mit Wirkung zum 01.01.2023 zum Kämmerer der Stadt Wassenberg.

 

 


Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto