Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2023 und Erlass der 14. Änderungssatzung zur Gebührensatzung der Stadt Wassenberg
Vorlage
BV/FB5/079/2022
Aktenzeichen
122.01.001
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die beiliegenden Gebührenbedarfsberechnungen zur Straßenreinigung (Anlage 1) und Winterdienst (Anlage 2) zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Wassenberg, die im Entwurf vorgelegte 14. Änderungssatzung (Anlage 3) zu beschließen und mit Wirkung vom 01.01.2023 in Kraft zu setzen.

 


Sachverhalt:

Auf die beiliegenden Gebührenkalkulaltionen wird verwiesen.

 

a)            Straßenreinigung

 

Trotz steigender Aufwendungen für die Straßenreinigung bleiben die Gebühren unter Auflösung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich mit 7.500 € konstant bei 1,10 €/m.

 

b)           Winterdienst

 

Entgegen der Prognose endet die Abrechnung des Winterdienstes 2021 mit einem Fehlbetrag von 7.272,89 €. Dieser Fehlbetrag wird entsprechend der Vorgaben des § 6 KAG NRW in den Jahren 2023-2025 in die Kalkulationen zum Ausgleich eingestellt. Die Winterdienstgebühr steigt von bisher 0,40 €/m auf 0,48 €/m.

 

Der kombinierte Gebührensatz für Straßenreinigung und Winterdienst steigt von bisher 1,50 €/m auf 1,58 €/m.

 

Übersicht

 

 

Gebührensatz neu

(Gebührensatz bisher)

S 1 - Straßenreinigung

1,10 €/m

(1,10 €/m)

S 2 - Straßenreinigung und Winterdienst

1,58 €/m

(1,50 €/m)

S 3 - Winterdienst

0,48 €/m

(0,40 €/m)

 

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

91220100

91220200

 


Anlagenverzeichnis: