Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die beiliegenden Gebührenbedarfsberechnungen zur Straßenreinigung (Anlage 1) und Winterdienst (Anlage 2) zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Wassenberg, die im Entwurf vorgelegte 14. Änderungssatzung (Anlage 3) zu beschließen und mit Wirkung vom 01.01.2023 in Kraft zu setzen.
Sachverhalt:
Auf die beiliegenden Gebührenkalkulaltionen wird verwiesen.
a) Straßenreinigung
Trotz steigender Aufwendungen für die Straßenreinigung
bleiben die Gebühren unter Auflösung des Sonderpostens für den
Gebührenausgleich mit 7.500 € konstant
bei 1,10 €/m.
b) Winterdienst
Entgegen der Prognose endet die Abrechnung des
Winterdienstes 2021 mit einem Fehlbetrag von 7.272,89 €. Dieser Fehlbetrag wird
entsprechend der Vorgaben des § 6 KAG NRW in den Jahren 2023-2025 in die
Kalkulationen zum Ausgleich eingestellt. Die Winterdienstgebühr steigt von
bisher 0,40 €/m auf 0,48 €/m.
Der kombinierte Gebührensatz für Straßenreinigung und Winterdienst steigt von bisher 1,50 €/m auf 1,58 €/m.
Übersicht
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Gebührensatz neu |
(Gebührensatz bisher) |
S 1 - Straßenreinigung |
1,10 €/m |
(1,10 €/m) |
S 2 -
Straßenreinigung und Winterdienst |
1,58 €/m |
(1,50 €/m) |
S 3 -
Winterdienst |
0,48 €/m |
(0,40 €/m) |
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten € Personalkosten € keine
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Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto 91220100 91220200 |
Anlagenverzeichnis: