Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Wassenberg, die als Anlage beigefügte Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wassenberg zu beschließen und mit Wirkung vom 01.01.2023 in Kraft zu setzen.
Sachverhalt:
Die Abfallentsorgung ist derzeit noch dem Stadtbetrieb Wassenberg, AöR, übertragen. Mit der Wiedereingliederung der Anstalt öffentlichen Rechts zum 01.01.2023 in die Stadt Wassenberg ist es notwendig eine neue Satzung zu erlassen.
Der beiliegende Entwurf der Abfallsatzung entspricht inhaltlich der Satzung des Stadtbetriebs, die Regelungen zu Abfallentsorgung werden beibehalten. Es sind redaktionelle Änderungen erfolgt (Änderung von Stadtbetrieb in Stadt) sowie Anpassung der gesetzlichen Grundlagen. Es wurden Ergänzungen vorgenommen, die sich aus den geänderten gesetzlichen Grundlagen ergaben und der Klarstellung dienen (z.B. § 2Abs. 1, §2 Abs. 2 Nr. 4, § 15 Abs. 2 und 3, § 17 Abs. 2). Die Änderungen sind farblich kenntlich gemacht.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten)
€ |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten €
Personalkosten
€ keine
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Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf)
€ |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
€ |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten)
€ |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto
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Anlagenverzeichnis: