Betreff
Erlass einer Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wassenberg
Vorlage
BV/FB5/068/2022
Aktenzeichen
000.03.005
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Wassenberg, die als Anlage beigefügte Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wassenberg zu beschließen und mit Wirkung vom 01.01.2023 in Kraft zu setzen.


Sachverhalt:

Die Abfallentsorgung ist derzeit noch dem Stadtbetrieb Wassenberg, AöR, übertragen. Mit der Wiedereingliederung der Anstalt öffentlichen Rechts zum 01.01.2023 in die Stadt Wassenberg ist es notwendig eine neue Satzung zu erlassen.

Der beiliegende Entwurf der Abfallsatzung entspricht inhaltlich der Satzung des Stadtbetriebs, die Regelungen zu Abfallentsorgung werden beibehalten. Es sind redaktionelle Änderungen erfolgt (Änderung von Stadtbetrieb in Stadt) sowie Anpassung der gesetzlichen Grundlagen. Es wurden Ergänzungen vorgenommen, die sich aus den geänderten gesetzlichen Grundlagen ergaben und der Klarstellung dienen (z.B. § 2Abs. 1, §2 Abs. 2 Nr. 4, § 15 Abs. 2 und 3, § 17 Abs. 2). Die Änderungen sind farblich kenntlich gemacht.


Finanzielle Auswirkungen

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

Personalkosten

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

                                       

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

im Finanzplan (investiv)

Nein

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto


Anlagenverzeichnis: