Betreff
Erforderlichkeit einer Stelle als Klimaschutzmanager/in
Vorlage
BV/FB1/121/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Anträge

 

a)       des FDP-Ortsverbands Wassenberg vom 03.02.2020 sowie

b)      der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11.03.2020

 

werden abgelehnt. Eine Stelle als Klimaschutzmanagerin bzw. Klimaschutzmanager wird im Stellenplan der Stadt Wassenberg nicht eingerichtet.

 

 


Sachverhalt:

Ausgehend von den Haushaltsberatungen 2020 beantragen der FDP-Ortsverband Wassenberg mit Schreiben vom 03.02.2020 und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit Schreiben vom 11.03.2020 die Einstellung bzw. die Einrichtung einer Stelle als Klimaschutzmanager/in.

 

In der Ratssitzung vom 14.05.2020 wurde beschlossen, die beiden Anträge bis zu den Haushaltsberatungen 2021 zurückzustellen. Hierzu wurde zuvor durch die Verwaltung mit Beschlussvorlage BV/FB6/049/2020 bereits berichtet.

 

Die beiden Anträge wurden sodann in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.04.2021 behandelt, nachdem hierauf seitens der Fraktionen im Rahmen ihrer Haushaltsreden Bezug genommen wurde.

 

Hieraufhin wurde sodann erneut berichtet, dass seitens der Verwaltung die Einrichtung einer eigenen Stelle als Klimaschutzmanager als „Schnittstelle zwischen Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Bevölkerung“ nicht befürwortet wird. Es wurde jedoch darauf hingewiesen, dass eine so beschriebene Aufgabe und ein ergebnis- und planorientiertes Handeln auch von hier aus für gleichermaßen sinnvoll erachtet wird. Aus diesem Grund war dies nicht erst mit Aufkommen der Klimadiskussionen Grundlage der Personalplanung. Diesbezüglich wurde mitgeteilt, dass der Klimaschutz bereits durch die Berücksichtigung entsprechende Stellenanteile in den zuständigen Fachbereichen praktiziert wird und die vorgeschlagene Aufgabenwahrnehmung insoweit bereits erfolgt.

 

Eine zusätzliche Stelle, deren Aufgaben ausschließlich in der Koordination lägen, wurde mit Blick auf die unverhältnismäßige zusätzliche Belastung des städtischen Haushalts keine prioritäre Bedeutung zugemessen. Dies gilt auch dann, wenn – wie zutreffend – eine befristete Förderung möglich wäre. Die Anschlusskosten verblieben in diesem Fall dennoch bei der Stadt Wassenberg.

 

Bei der aktuellen Stellenverteilung standen die praktische und technische Umsetzung von Maßnahmen mit direkten Auswirkungen auf den Klimaschutz im Vordergrund. Diese sollen weiterhin nicht zugunsten einer nach außen praktizierten Kommunikation aufgegeben werden. Insbesondere wurde seinerzeit auch darauf hingewiesen, dass eine Bündelung und Abstimmung von Maßnahmen im Zuge eines Gesamtkonzeptes unabhängig davon bereits stattfinde. Die entsprechenden Aufgaben werden weiterhin im Fachbereich 6 koordiniert und wahrgenommen; eine zusätzliche Einrichtung einer hiervon herausgelösten Schnittstelle mit einer Klimaschutzmanagerin bzw. einem Klimaschutzmanager führte demnach nicht zu kürzeren Abstimmungswegen.

 

In der Praxis hat sich diese Verfahrensweise etabliert. Durch die für den Klimaschutz zuständigen Beschäftigten wurden aktuell beispielsweise die Förderanträge für Photovoltaikanlagen zur Eigennutzung auf städtischen Gebäuden bearbeitet und inzwischen gestellt.

 

Insbesondere für überörtliche Klimaschutzprojekte besteht zudem die Möglichkeit der Unterstützung und Koordination durch die Klimaschutzmanagerin des Kreises Heinsberg.

Im Ergebnis ist aus diesen Gründen das Erfordernis einer zusätzlichen Stelle weiterhin nicht erkennbar. Es wird insofern empfohlen, im Haushalt keine entsprechende Stelle einzuplanen.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag des FDP-Ortsverbands Wassenberg vom 03.02.2020

Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 11.03.2020