Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Wassenberg, die im Entwurf beigefügte 3. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung zu beschließen und mit Wirkung vom 01.01.2022 in Kraft zu setzen.
Sachverhalt:
Die Hundesteuer ist in ihrer Bedeutung als Ertragsquelle für die Stadt Wassenberg nachrangig. Im Jahresabschluss 2020 sind Erträge aus der Hundesteuer in Höhe von rd. 176.000 € nachgewiesen, was rd. 0,44 % der gesamten Erträge aus laufender Verwaltungstätigkeit (rd. 40,220 Mio. €) entspricht.
Die größere Bedeutung der Hundesteuer liegt stattdessen in
ihrer Lenkungsfunktion, über die das Hundeaufkommen im Stadtgebiet
Wassenberg reguliert werden soll. Insbesondere sollen keine Anreize zur Haltung
einer größeren Anzahl von Hunden oder zur Haltung gefährlicher Hunde gesetzt
werden. Gleichzeitig sollen Hundehalter*innen aber auch nicht in unüblicher
Weise belastet werden.
Die bislang letzte Anpassung der Hundesteuer erfolgte zum Jahr 2016, nach dem die Höhe der Steuersätze zuvor seit 1987 (!) unverändert geblieben war. Um die so lange unveränderten Hundesteuersätze auf ein zu diesem Zeitpunkt übliches Niveau zu bringen, war eine – zumindest prozentual betrachtet – deutliche Erhöhung erforderlich (von 30,70 € auf 54,00 €/Jahr für den ersten Hund).
Um zu vermeiden, dass nach langfristig unveränderten Steuersätzen wieder prozentual erheblich Erhöhungen erforderlich werden, soll eine Überprüfung der Hundesteuersätze nunmehr regelmäßig (≈ einmal pro Legislaturperiode) erfolgen.
Eine solche Überprüfung wurde nun durchgeführt.
Hierzu wurde ein Vergleich der Hundesteuersätze der Stadt Wassenberg mit den aktuellen Steuersätzen der anderen Kommunen im Kreis Heinsberg vorgenommen. (Anlage 2)
I. Reguläre Hundesteuersätze
Beim Vergleich der Hundesteuersätze der Stadt Wassenberg mit den Steuersätzen der anderen Kommunen im Kreis Heinsberg zeigt sich folgendes aktuelles Bild:
|
Wassenberg |
Durchschnitt |
wenn 1 Hund gehalten wird |
54,00 € |
58,78 € |
wenn 2 Hunde gehalten werden |
90,00 € |
86,89 € |
wenn 3 oder mehr Hunde gehalten werden |
120,00 € |
107,67 € |
Im Vergleich liegen die v. g. Steuersätze der Stadt
Wassenberg nah am Durchschnitts der Steuersätze der übrigen Kommunen im Kreis
Heinsberg.
Für die Haltung eines Hundes liegen die Steuersätze leicht unterhalb des Durchschnitts, für die Haltung von zwei oder mehr Hunden liegen die Steuersätze der Stadt Wassenberg leicht oberhalb des Durchschnitts der Steuersätze der übrigen Kommunen im Kreis Heinsberg.
Insgesamt wird daher aktuell kein Anpassungsbedarf für die v. g. Steuersätze gesehen.
II. Steuersätze für gefährlich Hunde
Die Stadt Wassenberg erhebt gesonderte Steuertarife für sog. gefährliche Hunde.
Die Einstufung als “gefährlicher Hund“ erfolgt nicht nach eigenen Maßstäben der Stadt Wassenberg, sondern nach der Definition des § 3 Landeshundegesetz (LHundG) NRW und der Konkretisierung in der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebunds NRW.
Die Hundesteuersatzung der Stadt Wassenberg bietet jedoch (gem. § 2 Abs. 3) die Möglichkeit, die Einstufung als gefährlicher Hund auf Antrag zurückzunehmen, wenn nachgewiesen wird, dass eine Verhaltensprüfung vor einem Amtstierarzt erfolgreich mit dem Ergebnis der Befreiung vom Maulkorb- und Leinenzwang abgelegt wurde.
Beim Vergleich der Steuersätze der Stadt Wassenberg für gefährliche Hunde mit den Steuersätzen der anderen Kommunen im Kreis Heinsberg, die gesonderte Tarife für gefährliche Hunde erheben, zeigt sich folgendes aktuelles Bild:
|
Wassenberg |
Durchschnitt |
wenn 1 gefährlicher Hund gehalten wird |
250,00 € |
492,86 € |
wenn 2 oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden |
400,00 € |
717,43 € |
Unter den Kommunen im Kreis Heinsberg, die gesonderte Tarife
für gefährliche Hunde erheben, erhebt die Stadt Wassenberg aktuell die
niedrigsten Steuersätze. Lediglich die Stadt Geilenkirchen erhebt ähnlich
niedrige Steuersätze, die Steuersätze der übrigen Kommunen liegen teilweise
wesentlich höher (bis zu 650,00 €/Jahr für einen gefährlichen Hund und 850,00
€/Jahr für zwei oder mehr gefährliche Hunde in der Stadt Wegberg.)
Um die Haltung von gefährlichen Hunden in Wassenberg gegenüber den anderen Kommunen im Kreis Heinsberg nicht in unüblicher Weise zu begünstigen, ist daher eine Anpassung der Steuersätze erforderlich.
Für die Haltung gefährlicher Hunde wird daher folgende Anpassung der Steuersätze ab dem Jahr 2022 vorgenommen:
wenn 1 gefährlicher Hund gehalten wird |
420,00 € |
wenn 2 oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden |
600,00 € |
Auch die neuen Steuersätze für gefährliche Hunde liegen
damit unter dem Durchschnitt der übrigen Kommunen im Kreis Heinsberg, aber
nunmehr in einem Rahmen, der nicht mehr zu einer unüblichen Begünstigung führt.
Die Auswirkungen dieser Anpassung auf den Haushalt der Stadt Wassenberg sind gering; es wird von Mehrerträgen in Höhe von rd. 5.000 € jährlich ausgegangen.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten € Personalkosten € keine
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Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto 91610200/403200 |
Anlagenverzeichnis:
Entwurf der 3. Änderungssatzung
Vergleich Hundesteuersätze