hier: Auswertung der Haushaltsreden der Fraktionen, 2. aktualisierte Fassung, Stand: 13.10.2021
Inhalt der Mitteilungsvorlage:
Mit der Mitteilungsvorlage MV/FB5/005/2021 vom 09.03.2021 wurden die bei der Verabschiedung des Haushalts 2021 vorgetragenen Haushaltsreden ausgewertet und die darin enthaltenen Anträge und Fragen, soweit möglich, nach Sachthemen gegliedert.
Mit den Anmerkungen der Verwaltung in der Vorlage zu der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.05.2021 sind die Ziffern 1 – 3 und 4.2 sowie 5.1 bis 5.4, 5.6 bis 5.9 und 6.1 bis 6.4 erledigt.
Nachstehend nunmehr der Sachstandsbericht (2. Fortschreibung) zu den noch nicht und/oder nur teilweise erledigten Punkten; der jeweilige aktuelle Sachstand zu diesen einzelnen Punkten ist grau hinterlegt und –wie aus den Vorjahren bekannt- werden die Ziffern aus der ursprünglichen Vorlage beibehalten.
4. Ratsangelegenheiten
4.1 Die WFW-Fraktion regt an, dass innovative Techniken wie „Augmented Reality“ stärker in das Digitale Konzept der Stadt Wassenberg eingebunden werden sollen.
Anmerkung:
Zu diesem Punkt wird
der Antragsteller gebeten zu erklären, welche konkreten Vorstellungen dieser
Anregung zugrunde liegen.
Stand: 13.10.2021 Der Sachstand ist nach wie vor unverändert |
5. Stadtentwicklung und Infrastruktur bzw. –einrichtungen einschl.
Klimaschutzangelegenheiten
5.1 Die WFW-Fraktion regt an, alternative Wohnkonzepte wie sogenannte Tiny-Häuser zu fördern. Weiterhin soll in diesem Zusammenhang eine Wohnraumverdichtung durch Aufstockung vorhandener Immobilien angestrebt werden.
Anmerkung:
Aus Sicht der
Verwaltung erscheint eine Förderung von Tiny-Häusern städtebaulich nicht
sinnvoll. Unabhängig davon wird die Verwaltung dem Grundstücksausschuss 1 – 2
stadteigene Kleinstgrundstücke benennen, die zum Bau von Tiny-Häusern angeboten
werden können. Eine Nachfrage nach Grundstücken zur Aufstellung derartiger Häuser
hat die Verwaltung nicht festgestellt, hierzu hat es keine einzige Nachfrage in
den letzten Jahren bei der Verwaltung gegeben.
Die zusätzliche
Anregung, verstärkt eine Wohnraumverdichtung durch Aufstockung vorhandener
Immobilien anzustreben, ist im Einzelfall sicherlich sachgerecht, generell
würde dies allerdings bei einer Umsetzung mit entsprechenden nachträglichen
Festsetzungen in Bebauungsplänen den „sozialen Frieden“ erheblich stören und
sollte deshalb auf sachgerechte Einzelfallbewertungen begrenzt werden.
Stand: 13.10.2021 Die Verwaltung wird in einer der nächsten Sitzungen
des Grundstücksausschusses einen Vorschlag als Diskussionsgrundlage
einbringen. |
5.2 Die WFW-Fraktion beantragt eine anstehende Aufforstungsfläche als „Bürgerwald“ zur Verfügung zu stellen, um Vereinen, Bürgern und Gewerbetreibenden die Möglichkeit zu geben, Bäume spenden und ggf. auch eigenhändig pflanzen zu können. Ergänzt wird dieser Antrag durch die Anregung, durch eine Schutzhütte und ein Wegenetz vielleicht mit Erläuterungen „Augmented Reality“ durch Ritter Gerhard zu Flora und Fauna diesen Ort für Schulen und Kindergärten zu einem Ausflugsort zu machen.
Anmerkung:
Dieser Antrag wurde in
der Sitzung des Verwaltungsrates des Stadtbetriebes Wassenberg am 17.03.2021
bereits mit den Vertretern des Landesbetriebes Wald und Holz eingehend
erörtert. Die Vertreter des Landesbetriebes Wald und Holz haben klargestellt,
dass ein Bürgerwald auf einer Forstfläche mit Wegeführung, Schutzhütte u. ä.
den Bestimmungen des Landesforstgesetzes widerspricht, da derartige Zuwegungen
und/oder bauliche Anlagen nach dem Landesforstgesetz nicht zulässig sind,
außerdem bei einem Verzicht auf derartige bauliche Anlagen es sich auch dann
nicht mehr um eine Forstfläche, sondern um eine Fläche handelt, für die eine
Waldumwandlung beantragt werden muss, die dann betraglich zusätzlich beim
Landesbetrieb Wald und Holz abzulösen ist.
In einer Kommune,
deren Stadtgebiet mit über 30 % den höchsten Waldanteil aller Kommunen im
Kreisgebiet aufweist, macht deshalb eine derartige Maßnahme, unabhängig von den
zu beachtenden rechtlichen Bestimmungen, aber auch unter Berücksichtigung des
damit verbundenen Aufwands keinen Sinn.
Alternativ und aus
Sicht der Verwaltung deutlich geeigneter wäre deshalb eine Umstellung dieses
Antrags dahingehend, dass Vereine, Bürger und Gewerbetreibenden die Möglichkeit
erhalten, Bäume für den Obstsortengarten zu spenden und ggf. diese dort auch eigenhändig
in Abstimmung mit dem Förderverein für Obstsortenvielfalt e.V. pflanzen zu
können. Der Förderverein für Obstsortenvielfalt e.V. hat zur Realisierung der
bereits vor Jahren begonnenen Anlegung des Obstsortengartens ein stadteigenes
Grundstück Am Stern gepachtet.
Stand: 13.10.2021 Es ist noch festzulegen, ob der Vorschlag der
Verwaltung Zustimmung findet und die Umsetzung mit dem Förderverein für
Obstsortenvielfalt e. V. geprüft werden soll. |
5.5 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordern einen Ausbau der erneuerbaren Energien (u. a. städtische Gebäude, Teilflächen der Ophovener Seenplatte für schwimmende Photovoltaikanlagen, Informationen an Unternehmer und Bürger sowie Landwirte zur Nutzung von Dachflächen und Fassaden sowie landwirtschaftlicher Flächen).
Anmerkung:
Zu dieser Forderung
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen können zu diesem Zeitpunkt noch keine
Ergebnisse vorgelegt werden.
Stand: 13.10.2021 Die Verwaltung hat einige Förderanträge eingereicht,
die zum einen externe Beratungsleistungen zur Prüfung des städtischen
Gebäudebestandes anteilig finanzieren sollen und zum anderen wurden für
einige Objekte Förderanträge zum Bau von PV-Anlagen mit Batteriespeicher zur
Deckung des Eigenverbrauchs eingereicht. Die Verwaltung wird zu gegebener
Zeit berichten, ob Zuwendungen zu den eingereichten Anträgen bewilligt
wurden. |