Sachverhalt:
Mit Schreiben
vom 21.07.2021 beantragt die SPD-Fraktion mit Verweis auf ein zweites
Förderprogramm des Landes NRW und des Bundes, die Verwaltung zu beauftragen,
die Zuschussmöglichkeiten zu prüfen, um die Schulen und Kindergärten der Stadt Wassenberg
mit Luftfiltern auszustatten. Hierzu kann unmittelbar berichtet werden wie
folgt:
Bei der
Fördermöglichkeit handelt es sich um das Förderprogramm II des Landes NRW,
welches vom Bund mitfinanziert wird. Eine Antragsmöglichkeit besteht dem Ministerium
für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW zufolge seit dem 27.08.2021,
nachdem entsprechende Haushaltsbeschlüsse auf Bundes- und Landesebene gefasst
und eine notwendige Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern
abgeschlossen wurden. Gefördert werden mobile Luftreinigungsgeräte mit einer
Filtertechnologie oder mit UV-C-Technik sowie Kombinationsgeräte.
Antragsberechtigt sind die Träger von Einrichtungen, in denen Kinder unter 12
Jahren betreut werden.
Eine
Förderfähigkeit besteht jedoch ausschließlich für Räume der so definierten
Kategorie 2. Hierbei handelt es sich im Rahmen des Förderprogramms um solche
Räume, die über eine eingeschränkte Lüftungsmöglichkeit verfügen, die keine
raumlufttechnische Anlage besitzen oder in denen die Fenster nur kippbar sind
oder es nur Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt gibt. Die einschränkende
Kategorisierung ergibt sich daraus, dass mobile Geräte dem MHKBG NRW zufolge
lediglich eine unterstützende Wirkung entfalten und insoweit ein natürliches Lüften
nicht ersetzen können. Zum gleichen Ergebnis kommt die Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung.
Räume der
Kategorie 2 sind in den betroffenen Einrichtungen der Stadt Wassenberg nicht
vorhanden. Eine Förderung aus Mitteln des vorgeschlagenen Förderprogramms II
scheidet insofern aus.
Unabhängig von
der Ausrüstung mit mobilen Lüftungsgeräten und der andauernden Corona-Situation
im Allgemeinen beabsichtigt die Stadt Wassenberg, die Grundschulen mit
zentralen Lüftungssystemen auszustatten, die insgesamt eine höhere Wirksamkeit
hinsichtlich des Luftaustauschs besitzen und die insoweit langfristig und
nachhaltig auch nach der Corona-Pandemie verwendet werden (vgl. Stellungnahme
des Umweltbundesamtes vom 09.07.2021). Hierbei handelt sich um fest installierte
raumlufttechnische Anlagen, die bereits in den aktuellen Neubauten wie der
Sporthalle an der Bergstraße und dem Anbau der Betty-Reis-Gesamtschule
umgesetzt wurden. Für die Ausrüstung in Bestandsgebäuden kommt eine Förderung
über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in Betracht.
Seit September
dieses Jahres besteht insoweit eine aktualisierte Möglichkeit der Förderung von
erstmaligen Einbauten von stationären RLT-Anlagen in Höhe von 80 % der
förderfähigen Ausgaben bis zu einer Maximalsumme von 500.000 Euro pro Standort.
Bis Oktober 2021 soll die für die Antragstellung notwendige Ermittlung der
Gesamtmaßnahmen und -kosten – nach derzeitiger Schätzung etwa 1,5 Millionen
Euro – abgeschlossen werden. Die Umsetzung ist im Jahr 2022 abzuschließen, sodass
die Maßnahmenumsetzung nach Bewilligung sowie der Eigenanteil für den Haushalt
des kommenden Jahres bereits entsprechend eingeplant wurden.
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
Nein |
Ja, mit € |
Kostenstelle/Konto |
Anlagenverzeichnis:
Antrag der SPD-Fraktion vom 21.07.2021