Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Wassenberg, die Fortschreibung des
beigefügten Straßen- und Wegekonzept 2021-2025 zu beschließen.
Sachverhalt:
Mit dem 01.01.2020 ist die Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) mit der Einfügung des § 8a - Ergänzende Vorschriften für die Durchführung von Straßenausbaumaßnahmen und über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen - in Kraft getreten. Hiernach hat die Stadt - neben anderen Regelungen - ein gemeindliches Straßen- und Wegekonzept zu erstellen, welches vorhabenbezogen zur berücksichtigen hat, wann technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll Straßenunterhaltungsmaßnahmen möglich sind und wann beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen an langfristig notwendigen kommunalen Straßen notwendig werden können. Das Konzept soll sowohl für den Rat der Stadt Wassenberg eine fundierte Grundlage für künftige Entscheidungen zur Mittelbereitstellung als auch für die Bürgerinnen und Bürger eine transparente Informationsgrundlage für künftige Straßenausbaumaßnahmen sein. Das Straßen- und Wegekonzept löst keinen Anspruch auf die tatsächliche Ausführung einer Maßnahme aus.
Ein erstes Straßen- und Wegekonzept für die Stadt Wassenberg wurde am 24.09.2020 beschlossen. Das Konzept soll lt. der gesetzlichen Vorschrift bei Bedarf, mindestens jedoch alle zwei Jahre fortgeschrieben werden. Die Verwaltung hat aber beschlossen, dieses Straßen- und Wegekonzept jährlich fortzuschreiben und damit gleichzeitig den Rahmen für die haushaltswirtschaftlich notwendigen Planungen vorzugeben.
Im Straßen- und Wegekonzept 2021-2025 sind
- Maßnahmen aus dem Jahr 2021 aufgeführt, die derzeit noch nicht begonnen wurden bzw. begonnen werden konnten (Lieferzeiten für Material, Klärung Grunderwerb, Auftragslage, Corona), deren Umsetzung aufgrund der bereits erstellten und dem Bauausschuss vorgestellten Ausbauplanungen ansteht
- die vorgesehenen Maßnahmen für das Jahr 2022 ergänzt worden um die Maßnahme Nr. 16 „Herstellung einer Gehweganlage für den Leistenweg“ - ohne Stichweg
- die vorgesehenen Maßnahmen für die Jahre 2023 und 2024 unverändert übernommen worden
- für das Jahr 2025 die Ausbaumaßnahmen Am Steg, Jahnstraße, Kastanienstraße und Tannenwaldstraße (Teilstück) vorgesehen
- nachrichtlich für Folgejahre der Ausbau der Ackerstraße (Teilstück), des Birkenweges und der Weststraße aufgeführt.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten)
€ |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten €
Personalkosten
€ keine
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Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf)
€ |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
€ |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten)
€ |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto
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Anlagenverzeichnis: