hier: Grundstück Gemarkung Effeld, Flur 6, Flurstück 484
Beschlussvorschlag:
Dem vorliegenden Antrag auf Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 57 „Rothenbachpark“ im Bereich des Grundstückes Gemarkung Effeld, Flur 6, Flurstück 484, auf Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche wird nicht entsprochen.
Sachverhalt:
Bereits seit Frühjahr 2020 hatte sich der Grundstückseigentümer durch Gespräche und Schriftwechsel mit der Verwaltung darum bemüht, durch Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche auf dem Grundstück Gemarkung Effeld, Flur 6, Flurstück 484 eine bessere bauliche Nutzung herbeizuführen.
Nach weiteren Verhandlungen und Gespräche hatte die Verwaltung in ihrer abschließenden Stellungnahme vom 24.11.2020 (Anlage 1) dargelegt, den Antrag auf Bebauungsplanänderung verwaltungsseitig abzulehnen und der beantragten Bebauungsplanänderung nicht zu entsprechen, da lediglich eine Einzelfallregelung vorliege, die der Antragsteller zudem durch seine eigenen Grundstücksaufteilungen herbeigeführt hat und zudem kein öffentliches Interesse bestehe ( Vermarktungsoptimierung ist kein öffentliches Interesse ).
Ferner hatte die Verwaltung im v.g. Schreiben Lösungsansätze aufgezeigt.
Dennoch beantragt der Grundstückseigentümer mit Schreiben vom 09.12.2020 an Bürgermeister und Stadtrat die entsprechende Bebauungsplanänderung (Anlage 2).
Da sich an der Sach- und Ausgangslage nach dem Schreiben vom 24.11.2020 keine Änderungen ergeben haben, verbleibt die Verwaltung folglich bei ihrer bisher dargelegten Meinung und schlägt dem Ausschuss vor, dem vorliegenden Antrag auf Bebauungsplanänderung nicht zu entsprechen, da zum Zeitpunkt der Grundstücksaufteilungen dem Eigentümer die überbaubaren Grundstücksflächen als konkrete Festsetzung des Bebauungsplanes hinreichend bekannt waren, und die vom ihm selber vorgenommenen Aufteilungen nun zu dieser Situation geführt haben.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten)
€ |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten €
Personalkosten
€ keine
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Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf)
€ |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
€ |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten)
€ |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto
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Anlagenverzeichnis:
1.Stellungnahme der
Verwaltung vom 24.11.2020
2.Antrag auf Änderung
des Bebauungsplanes durch den Grundstückseigentümer vom 09.12.2020