hier: Beschluss zur Einleitung des 4. vereinfachten Änderungsverfahrens
Beschlussvorschlag:
Der Bebauungsplan
Nr. 17 C „Südöstliche Erweiterung des Gewerbegebietes Forst“ in der Ortschaft
Wassenberg wird in einem 4. vereinfachten Änderungsverfahren mit dem Ziel
geändert, die festgesetzte Grünfläche des Grundstückes Gemarkung Wassenberg,
Flur 7, Flurstück 630, in Teilen zu streichen und das Baufenster
dementsprechend anzupassen.
Es sind die
erforderlichen Verfahrensschritte gemäß § 13 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Sachverhalt:
Der Bebauungsplan
Nr. 17 C „Südöstliche Erweiterung des Gewerbegebietes Forst“ ist seit dem Jahre
1997 rechtsverbindlich und wurde bis heute dreimal geändert.
Um dem dort
ansässigen Gewerbebetrieb die Möglichkeit einzuräumen den Betrieb zu erweitern,
ist die derzeit auf dem Grundstück Gemarkung Wassenberg, Flur 7, Flurstück 630,
festgesetzte Grünfläche, bis auf die Grüneinfassung entlang der K34 und des
Birgeler Baches, ersatzlos zu streichen und das Baufenster dementsprechend
anzupassen.
Die Grundzüge der
Planung werden nicht berührt, so dass die Bebauungsplanänderung gemäß § 13
BauGB im vereinfachten Verfahren möglich ist.
Ein Übersichtsplan
über den Änderungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 17 C „südöstliche Erweiterung
des Gewerbegebietes Forst“ ist als Anlage beigefügt.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten € Personalkosten € keine
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Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |
Anlagenverzeichnis: