Betreff
Bebauungsplan Nr. 17 C "Südöstliche Erweiterung des Gewerbegebietes Forst" in der Ortschaft Wassenberg
hier: Beschluss zur Einleitung des 4. vereinfachten Änderungsverfahrens
Vorlage
BV/FB6/038/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bebauungsplan Nr. 17 C „Südöstliche Erweiterung des Gewerbegebietes Forst“ in der Ortschaft Wassenberg wird in einem 4. vereinfachten Änderungsverfahren mit dem Ziel geändert, die festgesetzte Grünfläche des Grundstückes Gemarkung Wassenberg, Flur 7, Flurstück 630, in Teilen zu streichen und das Baufenster dementsprechend anzupassen.

 

Es sind die erforderlichen Verfahrensschritte gemäß § 13 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 


Sachverhalt:

Der Bebauungsplan Nr. 17 C „Südöstliche Erweiterung des Gewerbegebietes Forst“ ist seit dem Jahre 1997 rechtsverbindlich und wurde bis heute dreimal geändert.

 

Um dem dort ansässigen Gewerbebetrieb die Möglichkeit einzuräumen den Betrieb zu erweitern, ist die derzeit auf dem Grundstück Gemarkung Wassenberg, Flur 7, Flurstück 630, festgesetzte Grünfläche, bis auf die Grüneinfassung entlang der K34 und des Birgeler Baches, ersatzlos zu streichen und das Baufenster dementsprechend anzupassen.

 

Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt, so dass die Bebauungsplanänderung gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren möglich ist.

 

Ein Übersichtsplan über den Änderungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 17 C „südöstliche Erweiterung des Gewerbegebietes Forst“ ist als Anlage beigefügt.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 


Anlagenverzeichnis: