Beschlussvorschlag:
Für den Bereich Ecke Bergstraße / Herrschaftliche Heide in der Ortschaft Wassenberg, Gemarkung Wassenberg, Flur 4, Flurstück 177, groß 7.435 m², ist ein qualifizierter Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.
Der Bebauungsplan erhält die Nummer 98 „Bergstraße/Herrschaftliche Heide“.
Es sind die
erforderlichen Verfahrensschritte nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches
durchzuführen.
Sachverhalt:
Bereits
bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 „Herrschaftliche Heide“ war
beabsichtigt, den Bereich Ecke Bergstraße / Herrschaftliche Heide mit in den
Bebauungsplan einzubeziehen, was leider seinerzeit am Grunderwerb scheiterte.
Vorsorglich
wurde aber bereits im Jahre 2013 die Erteilung einer landesplanerischen
Anpassungsbestätigung zur Änderung des Flächennutzungsplanes von Fläche für die
Landwirtschaft in Wohnbaufläche bei der Bezirksregierung Köln beantragt. Die
landesplanerische Anpassungsbestätigung wurde mit Schreiben vom 02.10.2013
durch die Bezirksregierung Köln erteilt.
Nun ist
es zwischenzeitlich der Entwicklungsgesellschaft der Stadt Wassenberg (ESW)
gelungen die Fläche zu erwerben und die ESW beantragt nunmehr durch eine
entsprechende Bauleitplanung die ca. 0,75 ha große Fläche einer Wohnbebauung
zuzuführen. Das Grundstück wird von drei städtischen Straßen eingefasst und
bildet somit eine sinnvolle Arrondierung der Wassenberger Oberstadt.
Die
erforderlichen Verfahrensschritte für die Aufstellung eines qualifizierten
Bebauungsplanes gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind durchzuführen.
Der
Bebauungsplan Nr. 98 „Bergstraße/Herrschaftliche Heide“ ist aus dem beigefügten
Übersichtsplan ersichtlich.
Parallel
zu diesem Verfahren soll der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt
Wassenberg in einem 59. Änderungsverfahren geändert werden.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten € Personalkosten € keine
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Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |
Anlagenverzeichnis: