Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt die
Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt diese mit der
Zusammenstellung der notwendigen Informationen und Details zur Einrichtung
einer repräsentativen Beteiligungsform für Kinder und Jugendliche in der Stadt
Wassenberg.
Sachverhalt:
Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Partizipation. Das sagt nicht nur der Artikel 12 der UN-Konvention über die Rechte des Kindes. Erwachsene können sich inspirieren lassen von den Ideen, die junge Menschen entwickeln, wenn man sie mitbestimmen lässt. Politik und Gesellschaft können hiervon profitieren, denn Kinder und Jugendliche sind ein wichtiges Element für ihr Bestehen und ihre Zukunft.
Grundlage für Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen ist neben der bereits genannten Kinderrechtskonvention das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII – KJHG). Es verpflichtet die Jugendhilfe, zur Schaffung von positiven Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien beizutragen. Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen. Konkretisiert wird dies landesrechtlich im Kinder- und Jugendförderungsgesetz (3. AG KJHG - KJFöG). Demnach hat der öffentliche Träger der Jugendhilfe dafür Sorge zu tragen, „dass Kinder und Jugendliche entsprechend ihrem Entwicklungsstand in den sie betreffenden Angelegenheiten rechtzeitig, in geeigneter Form und möglichst umfassend unterrichtet sowie auf ihre Rechte hingewiesen werden… …Kinder und Jugendliche sollen an allen ihre Interessen berührenden Planungen, Entscheidungen und Maßnahmen, insbesondere bei der Wohnumfeld- und Verkehrsplanung, der bedarfsgerechten Anlage und Unterhaltung von Spielflächen sowie der baulichen Ausgestaltung öffentlicher Einrichtungen in angemessener Weise beteiligt werden“. Ferner soll „bei der Ausgestaltung der Angebote der Kinder- und Jugendarbeit Kindern und Jugendlichen von öffentlichen wie freien Trägern der Jugendhilfe ein Mitspracherecht eingeräumt werden“.
Der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an sie betreffenden Entscheidungen, auch über die Jugendhilfe hinaus, kommt damit eine hohe Bedeutung zu. Dabei hat sich der Blick auf Kinder und Jugendliche deutlich verändert - weg von einer Defizit- hin zu einer Ressourcenorientierung. Kinder und Jugendliche werden mehr als Träger eigener subjektiver Rechte und Experten in eigener Sache gesehen. Sie sind kompetente soziale Akteure, die nicht nur gesellschaftliche Schutzräume, sondern selbst- und mitgestaltbare Handlungsräume benötigen.
Kinder und Jugendliche müssen die Möglichkeit haben, ihre Interessen, Wünsche, Hoffnungen, Ängste und Probleme überall dort einzubringen, wo es um ihre Belange geht. Im Alltag in der Familie, bei der Gestaltung des Wohnumfelds, im Kindergarten und in der Schule, überall dort sollen Kinder und Jugendliche mitreden dürfen.
Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte gehören zu einer funktionierenden Demokratie. Aber Demokratie bedeutet auch, dass nicht nur Erwachsene, sondern auch Kinder und Jugendliche mitbestimmen. Dies ist in vielen Bereichen schon selbstverständlich und gelebter Alltag.
Es gibt sehr unterschiedliche Formen direkter und indirekter Beteiligung junger Menschen an Entscheidungsprozessen:
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Beteiligung von
Jugendverbänden beispielsweise durch Jugendzentren
·
repräsentative Formen, zum
Beispiel Kinder und Jugendparlamente, Schüler-und Schülerinnenvertretung
·
offene Formen, zum Beispiel
Kinder-Stadtteilversammlungen, -Sprechstunden und Gemeinderatssitzungen,
Jugendforen
·
projektbezogene Formen, zum
Beispiel Zukunftswerkstätten, Workshops, Befragungen in konkreten Planungs- und
Entscheidungsprozessen
·
Beauftragten-Modelle, bei
denen haupt- oder ehrenamtlich tätige Erwachsene bei Verwaltungen oder in
politischen Entscheidungsgremien für die Interessen von Kindern und Jugendlichen
eintreten
Beschwerden und Anregungen von Kindern werden, wie alle
anderen Anfragen, auch im Büro des Bürgermeisters aufgenommen und an die
zuständige Stelle zur weiteren Bearbeitung geleitet. Anfragen und Schreiben von
Kindern und Jugendlichen erreichen die zuständigen Dienststellen der Verwaltung
allerdings nur sehr selten. Regelmäßig betreffen Anfragen allerdings junge
Menschen im negativen Sinne, etwa als Beschwerde über Lärm, Verschmutzung und
Vandalismus. Auch solche Anfragen sind jedoch ernst zu nehmen als Hinweis auf
Bedarfe von Kindern und Jugendlichen.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten € Personalkosten € keine
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Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |
Anlagenverzeichnis: