Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die beiliegende Gebührenkalkulation zur Entsorgung des Inhalts von Grundstücksentwässerungsanlagen (Anlage 1) zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, die im Entwurf vorgelegte 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung des Inhalts von Grundstückswässerungsanlagen - Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben - in der Stadt Wassenberg (Anlage 2) zu beschließen und mit Wirkung vom 01.01.2021 in Kraft zu setzen.
Sachverhalt:
Nachdem in den Jahren 2018 und 2019 der Fehlbetrag dieses Gebührenhaushaltes deutlich reduziert werden konnte und voraussichtlich Ende 2020 gänzlich ausgeglichen sein wird, werden in der Gebührenkalkulation 2021 nur die lfd. Aufwendungen berücksichtigt. Da derzeit bereits absehbar ist, dass durch den Anschluss von Grundstücken an die öffentliche Abwasseranlage die Menge des abzufahrenden Material sinken wird, sinkt der Gebührensatz von 14,85 €/m³ auf lediglich 14,55 €/m³.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten € Personalkosten € keine
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Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |
Anlagenverzeichnis: