Sachverhalt:
Der vorläufige Gesamtabschluss der Stadt Wassenberg für das Haushaltsjahr 2017 wird gemäß § 116 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW hiermit dem Rat der Stadt zugeleitet.
Im Gesamtabschluss werden alle Jahresabschlüsse der verselbstständigten Aufgabenbereiche in öffentlicher wie auch in privatrechtlicher Form im Wege der Konsolidierung in den “Gesamtkonzern“ der Stadt Wassenberg einbezogen.
Im Rahmen der Vollkonsolidierung betrifft dies folgende Bereiche:
·
Stadt Wassenberg (Kernverwaltung)
·
Stadtbetrieb Wassenberg AöR
· Entwicklungsgesellschaft Stadt Wassenberg (ESW) GmbH
Andere Beteiligungen werden nicht konsolidiert, sondern im Gesamtabschluss wie im Einzelabschluss der Kernverwaltung als Finanzanlagen dargestellt.
Das vorläufige Gesamtjahresergebnis 2017 der Stadt Wassenberg schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von rd. 1,112 Mio. €.
Der
Jahresüberschuss im konsolidierten Gesamtabschluss in Höhe von rd. 1,112 Mio. €
ist um rd. 709.000 € höher als im Einzelabschluss der Kernverwaltung (rd.
403.000 €).
Das höhere
Gesamtjahresergebnis resultiert aus der Addition des positiven
Jahresergebnisses der ESW GmbH sowie aus einmaligen Konsolidierungseffekten,
womit auch das negative Jahresergebnis des Stadtbetriebes Wassenberg
ausgeglichen werden kann.
Insgesamt weist der
Gesamtabschluss wie in den Vorjahren erneut einen erheblichen Jahresüberschuss
aus, was die weiterhin positive Ergebnisentwicklung der Stadt Wassenberg
unterstreicht.
Die Zuleitung des
vorläufigen Gesamtabschlusses besteht aus der Gesamtergebnisrechnung 2017 und der Gesamtbilanz zum 31.12.2017 sowie aus einer Übersicht der
vorgenommenen Konsolidierungen.
Der Entwurf des Gesamtschlusses ist der vom Rechnungsprüfungsausschuss beauftragten Wirtschaftsprüferin bereits zugeleitet worden.
Der geprüfte Gesamtabschluss mit seinen weiteren erläuternden Anlagen Gesamtanhang, Gesamtlagebericht und Beteiligungsbericht soll im November 2017 vom Rechnungsprüfungsausschuss beraten werden, so dass die Bestätigung des Gesamtabschlusses 2017 durch den Rat der Stadt Wassenberg gemäß § 116 Abs. 1 GO fristgerecht in seiner Sitzung am 13.12.2018 erfolgen kann.
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
Nein |
Ja, mit € |
Kostenstelle/Konto |
Anlagenverzeichnis: