Sachverhalt:
Der vorläufige Jahresabschluss der Stadt Wassenberg für das Haushaltsjahr 2017 wird gemäß § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW hiermit dem Rat der Stadt zugeleitet.
Das vorläufige Jahresergebnis 2017 der Stadt Wassenberg schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von rd. 460.000 €.
Gegenüber dem in der Haushaltsplanung 2017 vorgesehenen
Fehlbetrag in Höhe von rd. 0,637 Mio.
€ bedeutet dies eine erhebliche
Ergebnisverbesserung um rd. 1,097 Mio. €.
Neben der vorläufigen Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und
Schlussbilanz ist dem vorläufigen Jahresabschluss der Quartalsbericht im Rahmen
des Finanzcontrollings zum 31.12.2017 beigefügt, in dem die Entwicklung des
Jahresergebnisses 2017 ausführlich erläutert wird.
Im Wesentlichen ist
jedoch eine Fortführung der bereits aus den vorigen Quartalsberichten bekannten
Entwicklungen erfolgt. Das vorläufige Jahresergebnis von rd. 460.000 € liegt
nur leicht unterhalb der erstellten Prognose im Bericht zum dritten Quartal
2017 mit einem zu diesem Zeitpunkt erwarteten Jahresüberschuss von rd. 476.000
€.
Als wesentliche
Gründe für das verbesserte Jahresergebnis sind hier aber insbesondere die
erhöhten Erträge aus der Gewerbesteuer und aus den Anteilen an der Einkommen-
und Umsatzsteuer sowie Einmaleffekte aus der Auflösung von Rückstellungen
hervorzuheben.
So können einzelne
Mehraufwendungen u.a. bei den Versorgungsaufwendungen ausgeglichen werden.
Im Anschluss an die
Zuleitung an den Rat der Stadt wird der vorläufige Jahresabschluss dem vom
Rechnungsprüfungsausschuss beauftragten Wirtschaftsprüfer zur örtlichen Prüfung
vorgelegt werden.
Die Beratung des geprüften Jahresabschlusses im
Rechnungsprüfungsausschuss und die Feststellung des Jahresabschlusses 2017
durch den Rat der Stadt sind fristgerecht für September 2018 vorgesehen.