Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die 2. Änderung der Zuständigkeitsordnung vom 25.06.2014
Vorlage
BV/FB2/021/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die im Entwurf vorliegende 2. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Stadt Wassenberg vom 25. Juni 2014 wird beschlossen.


Sachverhalt:

 

Der Entwurf der 2. Änderung zur Zuständigkeitsordnung für die Stadt Wasenberg vom 25. Juni 2014 ist als Anlage beigefügt.

 

Zwischenzeitlich wurden alle Vorschläge der Fraktionen zur Neubesetzung der Ausschüsse (mit Ausnahme des Wahlprüfungsausschusses) der Verwaltung vorgelegt. Die einheitlichen Wahlvorschläge der Fraktionen sind zu TOP 6 als Anlagen beigefügt. Danach ergibt sich für den Planungs- und Umweltausschuss eine Besetzung mit 13 Stadtverordneten und 8 sachkundigen Bürgern.  In der Zuständigkeitsordnung für die Stadt Wassenberg vom 25.06.2014 ist für die Besetzung des Planungs- und Umweltausschusses eine Besetzung von 11 Stadtverordneten und 10 sachkundigen Bürgern festgelegt worden.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist der § 10 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung für die Stadt Wassenberg wie folgt zu ändern:

 

§ 10

Planungs- und Umweltausschuss

(1)               Der Planungs- und Umweltausschuss besteht aus 13  Stadtverordneten, 8 sachkundigen Bürgern und 1 sachkundigen Einwohner (beratend). Für jedes Mitglied ist ein(e) Vertreter(in) zu wählen.

 

bisher:

(1)      Der Planungs- und Umweltausschuss besteht aus 11  Stadtverordneten, 10 sachkundigen Bürgern und 1 sachkundigen Einwohner (beratend). Für jedes Mitglied ist ein(e) Vertreter(in) zu wählen.


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto