Betreff
Ermächtigungsübertragungen aus dem Haushalt 2016 nach 2017
Vorlage
MV/FB5/005/2017
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

 

Der Rat nimmt die Übertragung von Ermächtigungen aus dem Haushalt 2016 in das Haushaltsjahr 2017 gem. § 22 Abs. 4 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) NRW zur Kenntnis.

 

Der Gesetzgeber hat mit den Regelungen des § 22 GemHVO NRW die rechtlichen Möglichkeiten geschaffen, im Rahmen der Ermächtigungsübertragung die kontinuierliche und aufgabengerechte Bewirtschaftung der Haushaltsmittel auch nach Schluss des Haushaltsjahres zu gewährleisten.

Auf diesem Weg wird die Ermächtigung (Erlaubnis) des abgeschlossenen Haushaltsjahres zur Leistung von bislang noch nicht in Anspruch genommenen Aufwendungen und Auszahlungen in das folgende Haushaltsjahr übertragen.

Im neuen Haushaltsjahr können nunmehr mehr Aufwendungen und Auszahlungen geleistet werden, als im Haushaltsplan dieses Jahres ausgewiesen sind. Damit werden sowohl das Ergebnis wie auch die Liquidität des neuen Haushaltsjahres mehrbelastet.

 

Aufgrund des Budgetrechtes des Rates sind diese zusätzlichen Ermächtigungen dem Rat in einer Übersicht mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnis- und den Finanzplan des Folgejahres vorzulegen (Anlage 1).

Die daraus resultierenden Änderungen in der Ergebnis- und Finanzplanung führen zu einer Erhöhung der Aufwendungen und Auszahlungen in den aufgeführten Bereichen.

Die in der Finanzrechnung ausgewiesene zahlungswirksame Entlastung im Haushaltsjahr 2016 führt zu einer zahlungswirksamen Belastung (d. h. einer Reduzierung der liquiden Mittel) im Haushaltsjahr 2017.

Auswirkungen auf den Haushaltsausgleich haben jedoch nur die im Ergebnisplan ausgewiesenen Mehraufwendungen.

 

Entsprechend der Vorgabe des Rates wird gem. Anlage 2 nochmals gesondert dargestellt, wie die investiven Ermächtigungsübertragungen von insgesamt 5.128.200,00 € finanziert sind.