Beschlussvorschlag:
a) Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB):
Unter Berücksichtigung der vorgebrachten
Anregungen und Bedenken wird dem Abwägungsvorschlag gemäß Anlage 1 zugestimmt.
b) Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB):
Unter Berücksichtigung
der vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wird dem
Abwägungsvorschlag gemäß Anlage 1
zugestimmt.
c) Beschluss zur Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB):
Unter Berücksichtigung
der Abwägungsvorschläge unter a) und b) ist das Verfahren der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
Sachverhalt:
Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Wassenberg hat am 20. Oktober 2015 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 84 „Nördlich der Nautikstraße“ in der Ortschaft Birgelen aufzustellen.
Allgemeines Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Schaffung von Baurecht für Wohnbebauung.
Zwischenzeitlich wurden die Verfahrensschritte der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.
Auf den beigefügten Abwägungsvorschlag gemäß Anlage 1 wird verwiesen.
Der Abwägungsvorschlag beinhaltet die Stellungnahmen der Behörden und von Privaten:
Anlage 2: Kreiswasserwerk Heinsberg, Wegberg,
Anlage 3: Deutsche Telekom, Technik GmbH, Bochum,
Anlage 4: LVR, Amt für Bodendenkmalpflege, Bonn,
Anlage 5: NEW Netz GmbH, Geilenkirchen,
Anlage 6: EBV GmbH, Hückelhoven,
Anlage 7: Geologischer Dienst NRW Landesbetrieb, Krefeld,
Anlage 8: Handwerkskammer Aachen, Aachen,
Anlage 9: Industrie- und Handelskammer Aachen, Aachen,
Anlage 10: Landrat des Kreises Heinsberg, Heinsberg,
Anlage 11: Wasserverband Eifel-Rur, Düren,
Anlage 12: Privat 1
Anlage 13: Privat 2
Anlage 14: Privat 3
Anlage 15: Privat 4
Anlage 16: Privat 5
Der beigefügte Übersichtsplan kennzeichnet den Bereich des vorhabenenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 84 „Nördlich der Nautikstraße“ in der Ortschaft Birgelen (Anlage 17).
Die Entwürfe der Begründung sowie des Bebauungsplanes sind als Anlagen 18 und 19 beigefügt.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten)
€ |
jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten €
Personalkosten
€ keine |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf)
€ |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
€ |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)
€ |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto
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