Beschlussvorschlag:
Der Bebauungsplan Nr. 39 B „GIB Wassenberg-Süd“ in
der Ortschaft Wassenberg wird in einem 1. vereinfachten Änderungsverfahren mit
dem Ziel geändert, die festgesetzte Verkehrsfläche ersatzlos zu streichen und
das Baufenster sowie die Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und
sonstigen Bepflanzungen dementsprechend anzupassen. Im Zuge dessen entfällt die
im beigefügten Bebauungsplanauszug mit A gekennzeichnete Fläche (Anlage 1) mit
Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und
sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern.
Es sind die erforderlichen Verfahrensschritte
gemäß § 13 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Sachverhalt:
Der Bebauungsplan Nr. 39 B „GIB Wassenberg-Süd“ ist seit dem Jahre 2006
rechtsverbindlich.
Da sich abzeichnet, dass in diesem Bereich nur großflächige
Gewerbeansiedlungen erfolgen werden, ist es erforderlich, die derzeitigen
Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 39 B „GIB Wassenberg-Süd“ zu ändern, um
eine Ansiedlung großflächiger Betriebe überhaupt erst zu ermöglichen.
Die beabsichtigte Vorgehensweise wurde bereits mit dem Amt für Bauen
und Wohnen des Kreises Heinsberg und dem Eigentümer der Flächen abgestimmt.
Die derzeit im Bebauungsplan Nr. 39 B „GIB Wassenberg-Süd“ festgesetzte
Erschließungsstraße wird aufgegeben und das Baufenster sowie die Fläche zum
Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen dementsprechend
angepasst.
Des Weiteren entfällt die im beigefügten Bebauungsplanauszug mit A
gekennzeichnete Fläche (Anlage 1) mit Bindungen für Bepflanzungen und für die
Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von
Gewässern.
Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt, so dass die
Bebauungsplanänderung gemäß
§ 13 BauGB im vereinfachten Verfahren möglich ist.
Ein Übersichtsplan über die Abgrenzung des Bebauungsplanes Nr. 39 B „GIB
Wassenberg-Süd“ ist als Anlage 2 beigefügt.
Finanzielle
Auswirkungen
-------------------------------
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten)
€ |
jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten €
Personalkosten
€ keine |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf)
€ |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
€ |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)
€ |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
|
|
Kostenstelle/Konto
|