Sitzung: 24.11.2022 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB6/099/2022
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Wassenberg hat am 04. Februar 2021 die Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 98 „Bergstraße / Herrschaftliche Heide“ in der
Ortschaft Wassenberg mit der Zielsetzung beschlossen, das Grundstück Gemarkung
Wassenberg, Flur 4, Flurstück 177 einer Wohnbebauung zuzuführen.
In seiner Sitzung am 07. April 2022 hat der Rat der Stadt Wassenberg
zudem beschlossen, dass der Bebauungsplan im vereinfachten beschleunigten
Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen ist.
Die Bekanntmachung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 98
„Bergstraße/Herrschaftliche Heide“ in der Ortschaft Wassenberg erfolgte im
Amtsblatt 11/2022 am 29.06.2022.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) fand vom 30.09.2022
bis 28.10.2022 statt.
Nachfolgende Stellungnahmen werden vorgebracht:
NEW Netz GmbH vom 11.10.2022 (Anlage 2)
Deutsche Telekom Technik GmbH: West PTI 24 vom 12.10.2022 (Anlage 3)
Geologischer Dienst vom 13.10.2022 (Anlage 4)
Bezirksregierung Arnsberg vom 18.10.2022 (Anlage 5)
Kreis Heinsberg vom 21.10.2022 (Anlage 6)
Erftverband vom 24.10.2022 (Anlage 7)
Landwirtschaftskammer NRW: Kreisstellen Heinsberg, Viersen vom
24.10.2022 (Anlage 8)
EBV GmbH vom 25.10.2022 (Anlage 9)
Sämtliche Bedenken wurden ausgeräumt und alle Anregungen wurden
umfassend berücksichtigt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) fand vom 12.10.2022 bis 04.11.2022 statt (öffentliche
Bekanntmachung hierüber erfolgte im Amtsblatt Nr. 15/2022 am 04.10.2022).
Anregungen oder Bedenken wurden nicht vorgebracht.
Der beigefügte Übersichtsplan grenzt den Bereich des Bebauungsplanes
Nr. 98 „Bergstraße/Herrschaftliche Heide“ in der Ortschaft Wassenberg ab
(Anlage 10).
Der Bebauungsplanentwurf einschließlich Planzeichnungserklärung, die
textlichen Festsetzungen, die Begründung Teil A, die Begründung Teil B
(Umweltbericht), sowie die artenschutzrechtliche Vorprüfung (Stufe I) sind im
Ratsinformationssystem abrufbar.
Die Umsetzung der ausgewählten Variante wird in der Sitzung durch die
Planungsgruppe Scheller vorgestellt.
Dipl.-Ing. Scheller von der Planungsgruppe Scheller, Niederkrüchten, stellt die Planung und die Eingaben aus der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 98 „Bergstraße/Herrschaftliche Heide“ vor.
Dipl.-Ing. Scheller von der Planungsgruppe Scheller, Niederkrüchten, stellt die Planung und die Eingaben aus der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 98 „Bergstraße/Herrschaftliche Heide“ vor.
Sachkundiger Bürger Poniewas erkundigt sich nach der Art der geplanten Versickerungsanlagen. Die Grundstücke der Kleinsthäuser bieten keinen Platz für eine Mulden-Rigolen-Versickerung.
Dipl.-Ing. Scheller führt aus, dass für den Bereich der Kleinsthäuser eine Rohr-Rigolen-Versickerung vorgesehen sei.
Die Versickerung der Einfamilienhäuser erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Fläche WA3 (Mehrfamilienhäuser) lässt wegen der zu berücksichtigen Abstandsflächen keine Versickerung zu. Hier wird das anfallende Regenwasser dem Kanal zugeführt.
Stadtkämmerer Darius ergänzt, dass ein Trennsystem vorhanden sei, in dem das Regenwasser eingeleitet und dem vorhandenen Regenrückhaltebecken zugeführt werden soll.
Ergänzend berichtet Stadtkämmerer Darius, dass zu Fahrradabstellplätzen und E-Ladesäulen keine textlichen Festsetzungen im Bebauungsplan erfolgen, sondern aufgrund der zwischenzeitlich vorliegenden Ermächtigung des Landes zum Erlass kommunaler Stellplatzsatzungen in der Januarsitzung ein Satzungsentwurf eingebracht werden soll, der bei Bauvorhaben individuell festlegt, welche Voraussetzungen Bauherren aufgrund des konkreten Bauvorhabens erfüllen müssen.
Stadtverordneter Lang erkundigt sich, ob innerhalb des Bebauungsplangebietes eine Freifläche für einen Quartiersspeicher vorgehalten werden kann.
Stadtkämmerer Darius führt aus, dass es sich hierbei um ein relativ kleines Bebauungsplangebiet handelt und dort daher keine verfügbaren Flächen vorhanden seien.
In diesem Gebiet befinden sich drei regelungsbedürftige Bereiche:
Die Grundstücke für die Kleinsthäuser, welche durch einen Investor in einem Zug errichtet werden sollen sowie die Bereiche für das Mehrfamilienhaus und der Einfamilienhäuser.
Diesen drei Bereichen soll selbst überlassen werden, welche Regelung hierfür gewählt wird.
Für den Fall, dass eine solche Anlage trotzdem zukünftig errichtet werden soll, würde auf dem Grundstück des Regenrückhaltebeckens in unmittelbarer Nähe eine Fläche zur Verfügung stehen.
Alle weiteren Verständnisfragen werden durch die Verwaltung ausführlich beantwortet.
Beschluss des Ausschusses: (einstimmig)
a)
Ergebnis der durchgeführten frühzeitigen
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Unter Berücksichtigung der vorgebrachten
Anregungen und Bedenken wird dem diesbezüglichen Abwägungsvorschlag gemäß
Anlage 1 zugestimmt.
b) Ergebnis der durchgeführten frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.
1 Baugesetzbuch (BauGB)
Im
Rahmen der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum vom
12.10.2022 bis 04.11.2022 wurden keine Anregungen und Bedenken
vorgebracht.
c)
Beschluss zur Durchführung der
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Durchführung der Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB) wird beschlossen.