Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Rat nimmt die Mitteilungsvorlage mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:

 

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 06.12.2021 beantragt die Wählergemeinschaft WFW die Anordnung von Tempo 30 auf der K21, Höhe Kindertagesstätte Steinkirchen. Derzeit gilt dort Tempo 50.

In der Sitzung des Rates am 16.12.2021 wurde bereits mitgeteilt, dass das Kreisstraßenverkehrsamt die Anbringung von Verkehrszeichen „Achtung Kinder“ (VZ 136-10) im Bereich der Querung auf Höhe der Kindertagesstätte angeordnet hat und diese Maßnahme zur Umsetzung ansteht.

Zwischenzeitlich wurde auch die im Zeitraum 15.10.2021 – 25.01.2022 durchgeführte Verkehrszählung ausgewertet. Diese ergab eine V85 von 43,5 km/h im Bereich der Querung.

Bei der sog. „85%-Geschwindigkeit“ handelt es sich um einen entscheidenden Indikator zur Ermittlung des Geschwindigkeitsniveaus. Sie zeigt an, welche Geschwindigkeit im Durchschnitt von 85% der gemessenen Fahrzeuge eingehalten wird. Im Bereich vor der Kindertagesstätte liegt der V85-Wert damit unterhalb der zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h, weshalb ein straßenverkehrsrechtliches Einschreiten im Sinne der Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 nicht geboten und vom insoweit zuständigen Kreisstraßenverkehrsamt auch für nicht erforderlich gehalten wird.

 

Bürgermeister Maurer fragt bei der WFW-Fraktion nach, ob der Antrag vom 06.12.2021 aufgrund der Auswertung vom Straßenverkehrsamt damit erledigt sei. Die Erledigung des Antrags wird von der WFW-Fraktion bestätigt.