Sachverhalt:
Mit
Schreiben vom 06.12.2021 beantragt die Wählergemeinschaft WFW die Anordnung von
Tempo 30 auf der K21, Höhe Kindertagesstätte Steinkirchen. Derzeit gilt dort
Tempo 50.
In der
Sitzung des Rates am 16.12.2021 wurde bereits mitgeteilt, dass das
Kreisstraßenverkehrsamt die Anbringung von Verkehrszeichen „Achtung Kinder“ (VZ
136-10) im Bereich der Querung auf Höhe der Kindertagesstätte angeordnet hat
und diese Maßnahme zur Umsetzung ansteht.
Zwischenzeitlich
wurde auch die im Zeitraum 15.10.2021 – 25.01.2022 durchgeführte
Verkehrszählung ausgewertet. Diese ergab eine V85 von 43,5 km/h im Bereich der
Querung.
Bei der
sog. „85%-Geschwindigkeit“ handelt es sich um einen entscheidenden Indikator
zur Ermittlung des Geschwindigkeitsniveaus. Sie zeigt an, welche
Geschwindigkeit im Durchschnitt von 85% der gemessenen Fahrzeuge eingehalten
wird. Im Bereich vor der Kindertagesstätte liegt der V85-Wert damit unterhalb
der zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h, weshalb ein
straßenverkehrsrechtliches Einschreiten im Sinne der Anordnung einer
Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 nicht geboten und vom insoweit
zuständigen Kreisstraßenverkehrsamt auch für nicht erforderlich gehalten wird.
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
Nein |
Ja, mit € |
Kostenstelle/Konto
|
Anlagenverzeichnis:
Antrag der WFW-Wählergemeinschaft vom 06.12.2021