Sitzung: 30.03.2017 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: BV/FB6/017/2017
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage mit folgendem Inhalt zur Kennntis:
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Wassenberg hat am 23.
Juni 2016 u.a. beschlossen, im Verfahren des Bebauungsplanes Nr. 86 „Orsbecker
Feld“ in der Ortschaft Orsbeck und parallel im Verfahren der 56. Änderung des
Flächennutzungsplanes das Plangebiet zu erweitern, und ferner die Verfahren der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) sowie das Verfahren der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 erfolgte entsprechend der Bekanntmachung vom
22.02.2017 (Amtsblatt der Stadt Wassenberg Nr. 02/2017) vom
22. Februar bis einschl. 17. März 2017.
Nachfolgende Stellungnahme wurde hierzu
abgegeben:
1.
Privat 1 vom 12.03.2017
Im Zeitraum vom 20. Februar bis zum 20.
März 2017 fand die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) statt.
Nachfolgende Behörden und sonstige
Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme abgegeben:
1.
EBV GmbH, Hückelhoven, vom 16.03.2017,
2.
Geologischer Dienst, Krefeld, vom 03.03.2017,
3.
Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege, Bonn, vom
08.03.2017,
4.
Landesbetrieb Straßenbau NRW, Mönchengladbach, vom
15.03.2017,
5.
Landrat des Kreises Heinsberg, vom 17.03.2017,
6.
RWE Power AG, Köln, vom 07.03.2017,
7.
Erftverband, Bergheim, vom 03.03.2017,
8.
NEW Netz GmbH, Geilenkirchen, vom 21.03.2017.
Die vorliegenden Stellungnahmen sowie die
Abwägungsvorschläge sind im Ratsin-formationssystem abrufbar.
Die umfangreichen Entwürfe (Bebauungsplan, textliche Festsetzungen,
Begründung Teil A, Begründung Teil B -Umweltbericht- einschl.
artenschutzrechtliche Prüfung, städtebaulicher Entwurf, Verkehrs- und
Lärmgutachten) sind ebenfalls im Ratsinformationssystem abrufbar.
Unter Berücksichtigung der
Abwägungsvorschläge aus den Verfahren der durchgeführten frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der
durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ist das Verfahren der
öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
Zur weiteren Information des Rates wird
zum Erreichen der Zielsetzung dieses Bebauungsplanes wie folgt berichtet:
Der Bebauungsplan Nr. 86 „Orsbecker
Feld“ hat neben der dringend benötigten Bereitstellung von Wohnbaugrundstücken,
dies auch zur Stärkung des Kindergarten- und Schulstandortes Orsbeck, das
weitere Ziel, dass aus diesem Bebauungsplan eine zentrale und moderne
Sportstätte entwickelt werden kann, die alle im Stadtgebiet vorhandenen
Sportarten auf Freiluftsportstätten abdecken kann.
Trennen von der reinen Bauleitplanung
muss man die Umsetzung eines derartigen Vorhabens.
Die Planungsphase einer Umsetzung
konkreter Maßnahmen (z. B. zentrale Sportstätte) beginnt mit den notwendigen
Abstimmungen, u. a. mit Vereinen und Schulen sowie der dazu notwendigen
Beteiligung der Fachausschüsse. Diese
Phase beginnt jedoch frühestens zu einem Zeitpunkt, wenn die Bauleitplanung
einen genehmigungsreifen Verfahrensstand hat und zumindest das
Umlegungsverfahren eingeleitet ist.
Auf der Grundlage des Ergebnisses der
durchgeführten Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB und dem
Offenlagebeschluss in der Sitzung am 30.03.2017 ist gewährleistet, dass der
Bebauungsplan Nr. 86 „Orsbecker Feld“ – auch in Kenntnis der noch ausstehenden
Planungsschritte bis hin zur Genehmigung – genehmigungsfähig sein wird. Auf der
Grundlage dieser Verfahrensprognose ist nunmehr parallel beabsichtigt, in
04/2017 Gespräche mit den größten Grundstückseigentümern in diesem Gebiet zu
führen.
Beschluss: (32
Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)
a) Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB):
Unter
Berücksichtigung der vorgebrachten Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch wird dem Abwägungsvorschlag (Anlage 1 der Beschlussvorlage) zugestimmt.
Beschluss: (einstimmig)
b) Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB):
Unter
Berücksichtigung der vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird dem
Abwägungsvorschlag (Anlage 2 der Beschlussvorlage) zugestimmt.
Beschluss: (32
Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)
c) Beschluss zur Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB):
Unter Berücksichtigung der Abwägungsvorschläge aus den Verfahren der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ist das Verfahren der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.