Nachtrag: 22.10.2014
Sitzung: 22.10.2014 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB6/072/2014
Der Ausschuss nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung vom 06.10.2014 zur
Kenntnis.
Darin wird Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Der
Bebauungsplan Nr. 74 „Fachmarktzentrum Myhl“ ist seit dem Jahre 2004
rechtsverbindlich und wurde bereits 2008 in einem 1. Änderungsverfahren
geändert.
Der
Bebauungsplan überlagert in Teilbereichen die Bebauungspläne Nr. 21
„Gewerbegebiet Myhl“ und 21 C „Gewerbgebiet Myhl / Erkelenzer Straße“. Diese
Teilbereiche wurden durch Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 74 aufgehoben.
Im
Bebauungsplan Nr. 74 werden die beiden stadteigenen Grundstücke Gemarkung Myhl,
Flur 1, Flurstücke 805 und 836 (Anlage 1) als Sondergebiet mit der
Zweckbestimmung „Fachmarktzentrum“ ausgewiesen, ohne jedoch über ein Baufenster zu verfügen. Eine Bebauung dieser
Grundstücke ist somit derzeit nicht möglich.
Um
nun diese Grundstücke in Zukunft sinnvoll nutzen und vermarkten zu können, ist
die Ausweisung einer überbaubaren Grundstücksfläche erforderlich, wie es
bereits im Bebauungsplan 21 C der Fall war. Die Grundstücke sollen auch wieder die früheren Festsetzungen
des Bebauungsplanes Nr. 21 C erhalten und als Gewerbegebiet mit einer
zulässigen Grundflächenzahl von 0,8, einer Geschoßflächenzahl von 2,0, ein
zulässiges Höchstmaß der baulichen Anlagen von 9,00 m und die Begrenzung auf
max. 2 Vollgeschosse festgesetzt werden.
Da es
sich um eine Wiedernutzbarmachung von Flächen der Innenentwicklung handelt und
eine Grundfläche von weniger als 20.000 m² festgesetzt wird, ist die
Bebauungsplanänderung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren möglich.
Ein
Übersichtsplan sowie ein Vorentwurf der Bebauungsplanänderung sind als Anlagen
2 und 3 beigefügt.
Es werden einige Verständnisfragen geklärt.
Anschließend ergeht folgender
Beschluss: (einstimmig)
Der Bebauungsplan Nr. 74 „Fachmarktzentrum Myhl“ in der
Ortschaft Myhl wird in einem 2.
Änderungsverfahren mit dem Ziel geändert, die Grundstücke Gemarkung
Myhl, Flur 1, Flurstücke 805 und 836 als Gewerbegebiet auszuweisen. Der
Flächennutzungsplan wird parallel in einem 55. Änderungsverfahrens geändert.
Es sind die erforderlichen Verfahrensschritte gemäß § 13
Abs. 2 BauGB durchzuführen.