Beschlussvorschlag:
Der Bebauungsplan Nr. 74 „Fachmarktzentrum Myhl“
in der Ortschaft Myhl wird in einem 2.
Änderungsverfahren mit dem Ziel geändert, die Grundstücke Gemarkung
Myhl, Flur 1, Flurstücke 805 und 836 als Gewerbegebiet auszuweisen. Der
Flächennutzungsplan wird parallel in einem 55. Änderungsverfahrens geändert.
Es sind die erforderlichen Verfahrensschritte
gemäß § 13 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Sachverhalt:
Der Bebauungsplan Nr. 74 „Fachmarktzentrum Myhl“ ist seit dem Jahre
2004 rechtsverbindlich und wurde bereits 2008 in einem 1. Änderungsverfahren
geändert.
Der Bebauungsplan überlagert in Teilbereichen die Bebauungspläne Nr. 21
„Gewerbegebiet Myhl“ und 21 C „Gewerbgebiet Myhl / Erkelenzer Straße“. Diese
Teilbereiche wurden durch Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 74 aufgehoben.
Im Bebauungsplan Nr. 74 werden die beiden stadteigenen Grundstücke
Gemarkung Myhl, Flur 1, Flurstücke 805 und 836 (Anlage 1) als Sondergebiet mit
der Zweckbestimmung „Fachmarktzentrum“ ausgewiesen, ohne jedoch über ein Baufenster zu verfügen. Eine Bebauung dieser
Grundstücke ist somit derzeit nicht möglich.
Um nun diese Grundstücke in Zukunft sinnvoll nutzen und vermarkten zu
können, ist die Ausweisung einer überbaubaren Grundstücksfläche erforderlich,
wie es bereits im Bebauungsplan 21 C der Fall war. Die Grundstücke sollen auch wieder die früheren Festsetzungen
des Bebauungsplanes Nr. 21 C erhalten und als Gewerbegebiet mit einer zulässigen
Grundflächenzahl von 0,8, einer Geschoßflächenzahl von 2,0, ein zulässiges
Höchstmaß der baulichen Anlagen von 9,00 m und die Begrenzung auf max. 2
Vollgeschosse festgesetzt werden.
Da es sich um eine Wiedernutzbarmachung von Flächen der
Innenentwicklung handelt und eine Grundfläche von weniger als 20.000 m²
festgesetzt wird, ist die Bebauungsplanänderung gemäß § 13a BauGB im
beschleunigten Verfahren möglich.
Ein Übersichtsplan sowie ein Vorentwurf der Bebauungsplanänderung sind
als Anlagen 2 und 3 beigefügt.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten € Personalkosten € keine |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |